Und natürlich hat die Rapperin mit der großen Klappe auch hierzu etwas zu sagen. Zuerst nannte sie "TMZ"-Gründer Harvey Levin in einem seither gelöschten Instagram-Post einen "faltigen, schlecht gebräunten Mistkerl", weil er ihrer Meinung nach nichts Besseres zu tun habe, als "über Menschen der städtischen Kultur zu berichten und Lügen über sie zu verbreiten". Zur Anklageschrift der Gand Jury schrieb sie: "Ich habe noch nie im Gefängnis gesessen und ich habe keine polizeiliches Strafakte. Die [von 'TMZ'] ziehen den Fall doch nur durch die Öffentlichkeit, weil sie Aufmerksamkeit wollen. Hört auf Steuergelder für so einen kleinen Vorfall zu verschwenden. Ich verstehe echt nicht, wie ich wegen geringfügigem Fehlverhalten bereits sechs Mal vor Gericht antanzen musste und jetzt wollt ihr den Leuten noch weis machen, dass ich schwerwiegende Straftaten begangen hätte!"
Die offizielle Urteilsverkündung steht noch aus, aber wie es scheint, ist die Mutter einer einjährigen Tochter schon mal von ihrer Unschuld überzeugt. Sollte sie für ihre Vergehen eingebuchtet werden, könnte das eine ernsthafte Freiheitsstrafe für die "Money"-Interpretin nach sich ziehen. Einen von der Staatsanwaltschaft bereits vorgeschlagenen Deal lehnte sie bereits im April 2019 ab. Dieser hätte ihr eine Entlastung zuteilwerden lassen, aber Cardi B wollte sich nicht schuldig plädieren.