Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Erneute Negativschlagzeilen

14 Anklagepunkte nach Vorfall im Strip-Club: Muss Cardi B ins Gefängnis?

Wegen eines Vorfalls in einem New Yorker Strip-Club musste sich Cardi B nun vor Gericht verantworten, nachdem sie zwei Bardamen mit Stühlen beworfen haben soll. Droht ihr wegen Körperverletzung nun der Knast?

Ernste Angelegenheit

Gerade noch wollte sich Cardi B mit ihrem Song "Press" gegen die Boulevardzeitungen dieser Welt beweisen und ihnen die Stirn bieten ... Doch wie es scheint ist dies ein Kampf, den die Rapperin einfach nicht gewinnen kann und zieht erneut negative Aufmerksamkeit auf sich. Dieses mal geht aber es aber nicht um kontroverse Schönheitsoperationen, die zu einer Konzertabsage geführt haben. Nein, die 26-Jährige hat ziemlich großen Mist gebaut und muss sich nun vor dem Gesetz dafür verantworten. Sie wurde von einem Geschworenengericht wegen versuchter schwerer Körperverletzung, rücksichtsloser Gefährdung und Belästigung in 14 Anklagepunkten bezichtigt. Dies bestätigte das Team von "TMZ" Ende letzter Woche.

Im August 2018 soll Cardi B aus Eifersucht eine Attacke auf zwei Barkeeperinnen in einem Strip-Club im New Yorker Stadtteil Queens angeordnet und Stühle und Flaschen nach ihnen geworfen haben. Die zwei Frauen erstatteten Anzeige.

Sie lernt einfach nicht dazu

Und natürlich hat die Rapperin mit der großen Klappe auch hierzu etwas zu sagen. Zuerst nannte sie  "TMZ"-Gründer Harvey Levin in einem seither gelöschten Instagram-Post einen "faltigen, schlecht gebräunten Mistkerl", weil er ihrer Meinung nach nichts Besseres zu tun habe, als "über Menschen der städtischen Kultur zu berichten und Lügen über sie zu verbreiten". Zur Anklageschrift der Gand Jury schrieb sie: "Ich habe noch nie im Gefängnis gesessen und ich habe keine polizeiliches Strafakte. Die [von 'TMZ'] ziehen den Fall doch nur durch die Öffentlichkeit, weil sie Aufmerksamkeit wollen. Hört auf Steuergelder für so einen kleinen Vorfall zu verschwenden. Ich verstehe echt nicht, wie ich wegen geringfügigem Fehlverhalten bereits sechs Mal vor Gericht antanzen musste und jetzt wollt ihr den Leuten noch weis machen, dass ich schwerwiegende Straftaten begangen hätte!"  

Die offizielle Urteilsverkündung steht noch aus, aber wie es scheint, ist die Mutter einer einjährigen Tochter schon mal von ihrer Unschuld überzeugt. Sollte sie für ihre Vergehen eingebuchtet werden, könnte das eine ernsthafte Freiheitsstrafe für die "Money"-Interpretin nach sich ziehen. Einen von der Staatsanwaltschaft bereits vorgeschlagenen Deal lehnte sie bereits im April 2019 ab. Dieser hätte ihr eine Entlastung zuteilwerden lassen, aber Cardi B wollte sich nicht schuldig plädieren.