Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Geminderte Strafe

Nicki Minajs Mann & verurteilter Sexualstraftäter geht Deal mit Staatsanwaltschaft ein

Nachdem sich Kenneth “Zoo” Petty im März 2020 nicht offiziell als Sexualstraftäter registrieren ließ, klickten ein weiteres Mal die Handschellen. Nun musste er sich vor Gericht verteidigen.

Stärkt Zoo den Rücken

Als Nicki Minaj in 2018 ihre Jugendliebe Kenneth “Zoo” Petty erneut in ihr Leben ließ, waren Millionen von Fans schockiert. Der US-Amerikaner saß nach einer versuchten Vergewaltigung ersten Grades in 1995 bereits vier Jahre im Gefängnis. Nach seiner Freilassung lernte die Rapperin den Gangster kennen und lieben, welcher am 27. April 2002 einen Mann namens Lamont Robinson mehrfach in die Brust geschossen hatte und für Mord elf Jahre absitzen musste …

Darauf angesprochen, dass sie mit einem verurteilten Sexualstraftäter und Mörder eine Beziehung eingegangen war, sagte Nicki Minaj: “Er war 15, sie war 16 … und sie waren eine Beziehung eingegangen. […] Ihr alle könnt mein Leben nicht ruinieren. Ihr schafft es nicht einmal, euer eigenes Leben zu ruinieren.”

Anschließend heiratete sie ihre Jugendliebe und brachte ihren gemeinsamen Sohn auf die Welt.

Deal mit der Staatsanwaltschaft

Im März 2020 kam es dann erneut zu einer Verhaftung ihres Ehemannes. Kenneth “Zoo” Petty soll sich nach einem Umzug von New York nach Los Angeles im neuen US-Bundesstaat nicht offiziell als Sexualstraftäter registriert haben und wurde von den US-Behörden in Handschellen abgeführt. Am Mittwoch, den 04. März 2020 wurde er einem Haftrichter vorgeführt, soll auf “nicht schuldig” plädiert haben und bekam Rückenwind vom Anwalt Nicki Minajs. Er soll ebenfalls eine sechsstellige Kaution hinterlegt haben und muss eine elektronische Fußfessel tragen.

Eigentlich könnte Zoo wegen Nichtregistrierung bis zu zehn Jahren Haft verurteilt werden, doch der Ehemann der anerkannten Rapperin ging nun einen Deal mit der Staatsanwaltschaft ein. Laut der TMZ soll er dadurch der hohen Strafe entkommen, erklärte sich für schuldig, sich nicht registriert zu haben und muss nun auf die Gnade eines Richters hoffen - schließlich liegt die obligatorische Mindeststrafe bei fünf Jahren mit Fußfessel auf Bewährung.