Taylor Swift schüttelt Copyright-Klage ab
Die Phrase „Haters gonna hate“ scheint nicht ganz so originell zu sein, wie es Taylor Swift Ankläger erhofft hatte – der scheiterte damit nämlich nun vor Gericht.
Die Phrase „Haters gonna hate“ scheint nicht ganz so originell zu sein, wie es Taylor Swift Ankläger erhofft hatte – der scheiterte damit nämlich nun vor Gericht.
Die nächste gute Nachrichte erreichte Taylor Swift gestern: Nachdem sie erst Anfang der Woche eine Einigung im Rechtsstreit um ihre Glückszahl 13 erreichen konnte, wurde nun auch die Copyright-Klage gegen ihren Hit-Song „Shake It Off“ beigelegt.
Der Songwriter Jessie Braham hatte die Sängerin auf rund 38 Millionen Euro Schadensersatz verklagt, nachdem sie seine Phrase „Haters gonn hate“ abgeschrieben und in „Haters gonna hate“ umgewandelt haben soll. Die hatte sie in ihrem Chartstürmer wiederum über 70 Mal verwendet.
Der Fall landete in Kalifornien vor Gericht, in der ein Richter nun zu Gunsten Taylors entschied und die Klage wieder fallen ließ. Dabei erwies sich der Richter selbst als kleiner Kenner der Swift-Songs und streute jede Menge Referenzen in seine Urteilsverkündigung mit ein.
So hieß es unter anderem: „Zurzeit sagt das Gericht, dass Braham seinen Fall nie wieder, wieder wieder vor Gericht bringen kann“ („We Are Never Ever Getting Back Together“), aber das Gericht hätte immer noch Probleme mit dem Fall und sie seien sich nicht sicher, ob Braham sie lösen könne („Bad Blood“). Und da die Klage eine Leerstelle habe („Blank Space“), hätte die Angeklagte den Fall abschütteln können („Shake It Off“).
So originell könnten gerne alle Urteilsverkündigungen sein!