Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Arafat Abou-Chaker kam ihm zuvor

Shindy erneut auf Instagram und plant Comeback ohne komplette Markenrechte an seinen eigenen Werken

Statt sich selbst zu vermarkten, hat Clan-Chef Arafat Abou-Chaker die Finger mit im Spiel und soll das Comeback des Rappers vorbereiten.

Zwischen den Stühlen

Nachdem es um Shindy in den vergangenen Wochen und Monaten immer stiller wurde, der Rapper sich aus dem Streit zwischen seinen ehemaligen Kumpels Bushido und Arafat Abou-Chaker herausgehalten und schließlich selbst gestanden hatte, dass er Angst um sein Leben habe, brach er sein Schweigen. “Um alles aufzudröseln, was da in letzten Monaten und Jahren passiert ist, würde eine Netflix-Serie nicht ausreichen. […] Die letzten Monate waren absoluter Psychoterror. Auch Bushidos neue Freunde sind keine Niemande in dieser Welt. Darum muss man immer und überall damit rechnen, dass einem was passieren kann – insbesondere, wenn man auf alle Arten und Weisen eingeschüchtert und bedroht wird. […] Ich habe das Gefühl, dass die denken: Wer mich am Ende für sich gewinnt, gewinnt auch den Krieg”, gestand Shindy in der ersten Ausgabe vom “BOA”-Personality-Magazin, das Fußballnationalspieler Jérôme Boateng auf den Markt brachte, und fügte hinzu: “Schon vor dem Split hatte ich den Wunsch, mich von Ersguterjunge unabhängig zu machen, um endlich autark arbeiten zu können. Irgendwann dachte ich mir: Ich habe doch genug Geld. Warum baue ich mir nicht ein Studio nach meinen Vorstellungen, und zwar da, wo ich zu Hause bin?”

Was Michael Schindler, so sein bürgerlicher Name, vor hatte, war bislang noch nicht näher beleuchtet worden. Laut DJane Val, die ein Bild von einem neuen Merchandise-Artikel ins Netz geladen hatte, soll Shindy tatsächlich sein Comeback vorbereiten und will noch im Januar 2019 ein Projekt namens “DODI” auf den Markt bringen. Und dieses könnte nicht nur unter seinem Namen gedroppt werden, sondern wird allem Anschein nach auch von Abou-Chaker vermarktet. Der Clan-Chef hatte sich schließlich am 30. September 2018 die Markenrechte an “Shindy” gesichert und soll neben den Rechten an unterschiedlichen Produkten rund um Tabak- und Rauchwaren [Klasse 34] auch für die Vermarktung “herunterladbare digitale Musik” [Klasse 9], sowie für “Streaming von Daten; Streaming von Ton- und Bildmaterial im Internet; Streaming von Ton-, Bild- und audiovisuellem Material über ein weltweites Computernetz; Streaming von Tonmaterial im Internet; Streaming von Video, Audio und Fernsehen; Streaming von Videomaterial im Internet” [Klasse 38] verantwortlich sein.

Shindy selbst hatte sich erstmals im Oktober 2012 seinen Künstlernamen rechtlich schützen lassen und kann sich über den Gewinn von allen Merchandise-Artikeln freuen. Unter dem Aktenzeichen 302018226681 kannst Du Dir im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts alle eingetragenen Markendarstellungen einmal genauer anschauen.

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Fans des Deutsch-Rappers können sich dennoch freuen: Erst vor kurzem aktivierte Shindy erneut sein Profil auf Instagram und ist seither wieder unter seinem alten Tag @shindy zu finden.