Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Baugenehmigung entzogen

Nächste Absage: Ed Sheeran darf keine private Kapelle bauen

Nachdem Ed Sheeran einen 14,6 Meter hohen Turm samt Kapelle für die Hochzeit mit Cherry Seaborn errichten lassen wollte, machten ihm die Behörden einen Strich durch die Rechnung.

Einfach kein Glück

Ed Sheeran scheint im Moment von einer dunklen Wolke verfolgt zu werden. Erst musste er sich monatelang mit den Behörden in Düsseldorf herumschlagen, sein Konzert schließlich absagen und nach Gelsenkirchen verlegen, dann wurde er von den Hinterbliebenen des bereits verstorbenen Musikers Marvin Gaye auf 100 Millionen Dollar verklagt und muss schon bald vor Gericht aussagen. Und nun die nächste negative Neuigkeit: Schon vor Monaten reichte Ed Sheeran in der englischen Grafschaft Suffolk Anträge für eine Baugenehmigung ein, um sich eine Kapelle in den Garten stellen zu können. In dieser wollte der 27-jährige Popstar seine Verlobte Cherry Seaborn noch in 2018 zur Frau nehmen. Doch leider gibt es da ein kleines Problem: Die private Baut im mittelalterlichen Stil ist mit einem 14,6 Meter hohen Turm definitiv zu groß, Sheeran wurden alle Baugenehmigungen entzogen.

Man wolle dem Popstar zwar nicht das “Recht, einen Ort des Rückzugs für die innere Einkehr, Gebete und religiöse Pflichten, Feiern von wichtigen Lebens- und Familienereignissen zu haben“ entziehen, doch ansässige Bewohner wollen keine zweite Kirche in ihrem Dorf haben und haben sich gegen die Pläne des Superstars entschieden.

Keine Kammermolche
Schon in der Vergangenheit hatten sich Naturschützer gegen die Kapelle entschieden und erklärt, dass Kammermolche, welche in Sheerans Teich leben würden, dadurch gefährdet werden würden. Paul Smith von der engagierten “Apex”-Planungsbehörde wollte weiteren Versuch wagen und soll gegenüber den “Sky News” folgendes erklärt haben: “Wir haben direkt im Anschluss eine neue Baugenehmigung beantragt und gaben eine neue und konkrete Untersuchung des kompletten Grundstücks in Auftrag. Sollte der unter Artenschutz stehende Kammermolch anzutreffen sein, werden wir diesen berücksichtigen. Auch auf andere Tierarten wird geachtet […], eine Umsiedlung wird in Betracht gezogen.”

Eine Umsiedlung der Molche allein wird in diesem Fall leider nicht mehr ausreichen, lieber Ed Sheeran.