Kesha vs. Dr. Luke: Vorwurf der "Sklaverei" von Gericht zurückgewiesen
Der Rechtsstreit zwischen Kesha und ihrem ehemaligen Produzenten, der sie vermeintlich missbraucht hat, ging nun in die nächste Runde.
Der Rechtsstreit zwischen Kesha und ihrem ehemaligen Produzenten, der sie vermeintlich missbraucht hat, ging nun in die nächste Runde.
Zehn Jahre nach den mutmaßlichen Vergewaltigungen und Missbrauchsattacken, denen Kesha laut eigenen Angaben durch ihren ehemaligen Produzenten Dr. Luke ausgesetzt war, häufen sich immer noch die Diskussionen, wie es in Zukunft weitergehen soll.
Nachdem das Hohe Gericht im Februar diesen Jahres entschieden hatte, dass der Vertrag der Musikerin mit Sony weiterhin Gültigkeit besitze und nicht aufgelöst werden könne, bezeichnete diese das Urteil als "gleichwertig mit Sklaverei". Vor Gericht konnte sich dieser Vorwurf aber nicht durchsetzen und wurde, wie nahezu alle vorherigen Anträge, fallengelassen und nicht weiter berücksichtigt.
Sie könne einfach nicht mit einem "Monster" zusammenarbeiten, das sie vor zehn Jahren unter Drogen gesetzt und dann vergewaltigt habe. Zuvor hatten die Richter stets zu ihrem Ungunsten entschieden, da es keine handfesten Beweise für die Angriffe geben würde.
Fakt sei nur, dass Lukas Sebastian Gottwald, so der bürgerliche Name des Produzenten, mehrfach verbale Angriffe gegen die Musikerin gemacht habe.
Ebenfalls fallengelassen wurden die Vorwürfe, dass der 42-Jährige sie auch emotional missbraucht habe, indem er ihr befahl, mit dem Essen aufzuhören und ihr einflößte, sie sei wertlos. 2014 habe das laut ihren eigenen Angaben zum Aufenthalt in einer Rehaklinik geführt, in welcher bei ihr Bulimie, eine post-traumatische Stressstörung und Panikattacken diagnostiziert wurden.
Ob in dieser Geschichte schon das letzte Wort gesprochen wurde? Man wagt es zu bezweifeln.