Dr Luke vs Kesha: Ihre Anwälte vergleichen Vertrag mit “Sklaverei”
Kesha fährt nun alle Geschütze auf, um sich schlussendlich doch aus ihrem Vertrag mit Dr Luke und Sony zu befreien.
Kesha fährt nun alle Geschütze auf, um sich schlussendlich doch aus ihrem Vertrag mit Dr Luke und Sony zu befreien.
Letzten Monat beschloss ein Gericht, dass Kesha nicht aus ihrem Plattenlabelvertrag mit Dr Luke herausbrechen kann. Weitere sechs Alben muss sie mit dem Mann produzieren, der sie sexuell missbraucht haben soll.
Eine schier unlösbare Aufgabe, denn dieses unterfangen könnte Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte dauern. Dies sehen auch die Anwälte der Sängerin so und tun nun alles, um ihrer Mandantin auszuhelfen.
Es kam nun ans Licht, dass ihre Rechtsexperten ein weiteres Gerichtsverfahren einleiten wollen. Ihre Anklage? Der Vertrag und das vorhergehende Urteil gleichen der “Sklaverei”.
"Sklaverei wurde vor langer Zeit abgeschafft. Das ist allgemein bekannt. Sie können niemanden zwingen unter solchen Bedingungen zu arbeiten. Das Gericht hat es doch schon selber erkannt. Es ist Sklaverei”, heißt es in den Papieren.
Des Weiteren holen die Anwälte auch gegen Richterin Shirley Kornreich aus. Sie sagte nämlich, dass das Urteil Keshas Karriere nicht schaden würde. Doch das stimmt nicht ganz…
“Durch einen Verlust an Dynamik, wird die Karriere einer jungen Popsängerin schnell verblassen”, erklärten die Experten.