Teilnahmebedingungen bigFM "Tomorrowland Winter Challenge"

Veranstalter des Gewinnspiels:

Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12–26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695 im Auftrag von bigFM

Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt.

Name des Gewinnspiels:

„Tomorrowland Winter Challenge“

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich die teilnehmende Person mit den Gewinnspielbedingungen einverstanden.

2. Teilnahmeberechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeitenden des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeitende verbundener Unternehmen (§ 15 AktG).

3. Gewinnspieldauer

Registrierungszeitraum: 12.12.2025 – 18.12.2025

Gewinnspielzeitraum: 12.12.2025 – 22.12.2025

Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dies wird rechtzeitig im Programm und auf www.bigFM.de bekannt gegeben. Die teilnehmende Person hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

4. Ablauf des Gewinnspiels

Die teilnehmende Person muss sich in dem Formular auf der App-Seite „Die Tomorrowland Winter Challenge“ vollständig und wahrheitsgetreu registrieren. Nach Ablauf des Registrierungszeitraums am 18.12.2025 werden zwei Personen per Losverfahren vom Veranstalter ausgelost und anschließend per Telefon kontaktiert. Beide ausgewählten Personen müssen dem Veranstalter ein Video bis zum 18.12.2025 zu senden, in welchem sie darstellen sollen, wie sie zu Tomorrowland feiern würden. 

5. Ermittlung der Gewinnenden

Die Videos beider Personen werden am 19.12.2025 in der Instagram-Story von bigFM veröffentlicht und anschließend auf Instagram als Highlight unter dem Namen "TML Battle" gespeichert.

Die bigFM-Instagram-Community entscheidet mittels eines Votings auf der bigFM-Website, welche teilnehmende Person zu Tomorrowland Winter 2026 fahren darf.

6. Gewinn

1×2 Tomorrowland Winter Experiences in Frankreich, Alpe d’Huez (4-Day Festival Pass vom 24.03.2025-27.03.2025), inklusive Unterkunft vom 24.03.2025-28.03.2025.

Der Transfer sowie die Verpflegung vor Ort ist von der gewinnenden Person selbst zu organisieren. Die Kosten hierfür trägt die gewinnende Person selbst.

Der Gewinn ist personengebunden und nicht übertragbar.

7. Gewinnausschüttung

Der Veranstalter schüttet Gewinne nur an Personen aus, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Er kann Gewinne zurückfordern, wenn sich nach der Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen. Eine Ausschüttung an Minderjährige findet nicht statt.

Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

Sollte aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Flug- oder Zugausfälle, Katastrophen, behördliche Sperrungen etc.) das Festival oder die rechtzeitige Anreise (z. B. aufgrund von Streiks) nicht möglich sein, entfällt die Erfüllungspflicht von bigFM.

8. Teilnahmeausschluss

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen bzw. gewinnende Personen zu disqualifizieren, insbesondere bei:

– Beeinflussung des Teilnahmevorgangs

– Störung des Ablaufs oder Programms

– Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitenden oder anderen Teilnehmenden

– (Versuch der) Verbreitung rechts- oder sittenwidrigen Gedankenguts

In solchen Fällen wird kein Gewinn ausgeschüttet; bereits gewährte Gewinne können zurückgefordert werden.

9. Einverständniserklärungen

Foto/Video

Die teilnehmende Person ermächtigt den Veranstalter, das eingesandte Foto/Video im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel oder zur Berichterstattung darüber zu verwenden (auf www.bigFM.de sowie auf den Instagram-, Tiktok- und Facebook-Seiten von bigFM).

Die teilnehmende Person überträgt die mit dem Foto/Video verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche erforderlichen Rechte – auch von urhebenden Personen (Fotograf*in) sowie abgebildeten Personen oder Gegenständen – zu besitzen.

Ein Honoraranspruch entsteht dadurch weder für die teilnehmende Person noch für abgebildete Personen.

Aufzeichnung und Ausstrahlung von Gesprächen

Die teilnehmende Person erklärt sich unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass ihre Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter darf die Aufzeichnung kürzen und ganz oder teilweise im Programm von bigFM ausstrahlen oder wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmenden oder Gewinnenden können während und ggf. nach dem Gewinnspielzeitraum gesendet werden.

Aufzeichnung von Telefonaten

Der Veranstalter behält sich vor, Telefonate im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Die Moderation der laufenden Sendung entscheidet über die Platzierung.

Veröffentlichung der Gewinnenden

Die gewinnende Person kann – unter Angabe des Vornamens, des Anfangsbuchstabens des Nachnamens und des Wohnorts – online auf www.bigFM.de oder auf der Instagram- bzw. Facebook-Seite von bigFM veröffentlicht werden.

Der Veranstalter behält sich aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben vor und kann über Gewinnende und Gewinn im Programm von bigFM, auf www.bigFM.de und auf den Social-Media-Kanälen von bigFM in Wort und/oder Bild berichten.

Die gewinnende Person erklärt mit der Teilnahme ihre grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen anderer Medien im Zusammenhang mit dem Gewinn einzugehen.

10. Datenschutzhinweise

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es erforderlich, dass der Veranstalter personenbezogene Daten verarbeitet (erhebt, speichert und nutzt).

Kooperationspartner

Sofern der Veranstalter das Gewinnspiel mit Kooperationspartnern oder Kooperationspartnerinnen oder Sponsoren oder Sponsorinnen durchführt und diese den Gewinn direkt übermitteln, werden die erforderlichen Kontakt- bzw. Adressdaten der gewinnenden Person an diese übermittelt.

Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung können unter www.bigfm.de/datenschutz eingesehen werden.

11. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden, insbesondere bei höherer Gewalt oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht fortgeführt werden kann. In diesen Fällen haben Teilnehmende keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

12. Haftung

Der Veranstalter ist bemüht, technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Er haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z. B. irrtümliche Angaben zur Gewinnhöhe) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.

13. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, erfolgt ein deutlicher Hinweis darauf.

Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Klausel.

14. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung sowie die Gewinnausschüttung ausgeschlossen.

Mannheim, Dezember 2025