Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Er soll 182 Millionen Euro gezahlt haben

Michael Jackson: Schweigegeld für seine Opfer

An 20 Familien soll der Sänger Unsummen an Geld gezahlt haben, um sich ihr Schweigen nach sexuellen Übergriffen zu erkaufen.

Beweise im ersten Gerichtsprozess unter Verschluss gehalten

Die Missbrauchsvorwürfe gegen den King of Pop werden Jahre nach seinem Tod nochmal neu aufgerollt. Ein Gericht will diese Woche entscheiden, ob der Sänger aufgrund der Aussagen von zwei angeblichen Opfern für schuldig gesprochen wird oder nicht.

Sollten die Aussagen der beiden Ankläger tatsächlich für wahr befunden werden, würde das bedeuten, dass weitere Beweise aus dem ersten Prozess gegen Jackson aus dem Jahre 2005 ebenfalls verwendet werden dürften, die damals noch unter Verschluss gehalten wurden.

Die Anwälte der Kläger berichten davon, dass Jackson über 182 Millionen Euro an die Familien von 20 Opfern sexuellen Missbrauchs gezahlt haben soll, um diese zum Schweigen zu bringen.

Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Hochzeitszeremonie mit Achtjährigem

„Wenn Richter Beckloff erlaubt, dass der Fall vor Gericht nochmal aufgerollt wird und die Beweise angehört werden, wird ohne Zweifel bewiesen, dass er schuldig ist“, sagte die Seite der Ankläger.

Eins der Opfer, James Safechuck, traf den 2009 verstorbenen Sänger zum ersten Mal mit acht Jahren. Er beschrieb, wie Jackson ihn unter anderem in einer bizarren geheimen Hochzeits-Zeremonie ehelichte und ihre „unsterbliche Liebe“ feierte.

Das zweite Opfer, Wade Robson, traf Jackson zum ersten Mal mit sieben und gestand schon im Prozess 2005 der Jury, dass er sich ein Jahr lang das Bett mit dem Sänger teilen musste, auch wenn dieser ihn dabei nie unangemessen berührte. Erst als er eine eigene Familie gegründet hat, konnte Robson sein Schweigen über die „abscheuliche Natur“ des Missbrauchs brechen. „Ich habe 22 Jahre lang in Schweigen und Verleugnung gelebt“, sprach er damals.

Das vorläufige Urteil wird bereits in weniger als einer Woche gefällt.