Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Befangenheit?

Landgericht äußert sich zur Kritik von Gil Ofarims Anwälten

Das Verleumdungsverfahren gegen den Sänger ist in vollem Gange. Nun werfen Gils Anwälte dem Richter Befangenheit vor.

Bald vor Gericht

Gil Ofarim löste Ende 2022 einen Antisemitismus-Skandal aus und erhob in einem Instagram-Video schwere Vorwürfe gegen Hotelmitarbeiter aus Leipzig. Nach Sichtung von diversen Sicherheitskameras und Zeugenaussagen wurde schließlich Anzeige der Staatsanwaltschaft gegen den Sänger erstattet und der beschuldigte Mitarbeiter tritt als Nebenkläger aus. Ofarim wird “falsche eidesstattliche Versicherung, Betrug und dem versuchten Betrug” vorgeworfen.

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Befangenheit?

Während im Oktober 2022 das Verleumdungsverfahren gegen Gil Ofarim starten soll, werfen seine Anwälte Alexander Stevens und Markus Hennig dem Vorsitzenden Richter Befangenheit vor und gehen gegen die Anklagezulassung an.

„Wie sich jetzt herausgestellt hat, durfte der Vorsitzende Richter zu dem Zeitpunkt, als er über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen unseren Mandanten entschieden hat, aus gesetzlichen Gründen nicht an der Entscheidung über die Zulassung der Anklage mitwirken“, heißt es laut der LVZ in einer am Montag, den 26. September 2022 veröffentlichten Stellungnahme.

Das Landgericht hat sich wenige Stunden später zu der Mitteilung geäußert. Laut der Jüdische Allgemeine erklärte Landgerichtssprecherin Katrin Seidel gegenüber edu, dass die Kammer “das Verfahren so wie jedes andere Verfahren durchführen” werde. Sie sagte abschließend: “Das in der Presse veröffentlichte Schreiben der Verteidigung haben wir zur Kenntnis genommen.”

Das eigentliche Verfahren gegen Gil Ofarim startet am 24. Oktober 2022. Für die Verhandlung sind zunächst sieben Termine bis Ende November angesetzt, es werden 20 Zeugenaussagen erwartet. Bis zur Urteilsverkündung gilt für den Musiker die Unschuldsvermutung.