Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Millionen stehen auf dem Spiel

Taylor Swift: Vom “Evermore”-Freizeitpark verklagt

Die Eigentümer vom “Evermore Park” in Utah zogen vor Gericht und fordern einen millionenhohen Schadensersatz, nachdem Swift mit ihrer letzten gleichnamigen LP ihr Markenzeichen verletzt haben soll.

Überraschung!

Am Donnerstag, den 10. Dezember 2020 veröffentlichte Taylor Swift ohne große Promotion oder Ankündigung ihren aktuellsten LongPlayer und erklärte den Drop von “evermore” wie folgt via Instagram: “Ich freue mich, euch mitteilen zu können, dass mein neuntes Studioalbum und das Schwesternalbum von ‘folklore’ heute Abend um Mitternacht [06.00 Uhr deutscher Zeit] erscheinen wird. Es nennt sich ‘evermore’. […] Um es poetischer auszudrücken, es fühlt sich an, als ob wir am Rande des folkloristischen Waldes standen und die Wahl hatten: Entweder drehen wir uns um und gehen zurück oder wir reisen weiter in den Wald dieser Musik hinein. Wir haben uns entschlossen, tiefer zu wandern. Das habe ich noch nie gemacht. […] Als ich es mit ‘folklore’ geschafft habe, hatte ich nicht das Gefühl abzureisen, sondern habe mich eher so gefühlt, dass ich zurückkehren würde. […] Ich fand es wunderbar, wie ihr alle die Traumlandschaften, Tragödien und epischen Liebesgeschichten aufgenommen habt, welche ihr selbst in eurem Leben verloren und gefunden hattet. Also schrieb ich jene Geschichten einfach weiter.”

17 Songs befinden sich auf dem Nummer-eins-Werk, welches ebenfalls Kollaborationen mit den Geschwistern von HAIM, Bon Iver und The National aufweist und im Anschluss daran weltweit an die Spitze der Charts stürmte. Die Lieder kannst Du Dir hier noch einmal kostenlos anhören:

Klage flatterte ins Haus

Doch nicht alle waren positiv überrascht von dem “evermore”-Release. Die Betreiber des gleichnamigen Freizeitparks in Utah zum Beispiel waren schockiert und schalteten selbst ein Team von Anwälten ein. Laut der BBC soll die “Evermore Park”-Website zum Beispiel einige Wochen nach der Veröffentlichung “dramatische Abweichungen” aufgezeigt haben und sich negativ auf die Online-Präsenz ausgewirkt haben. Zudem soll es zu “tatsächlichen Verwirrungen” der Fans gekommen sein, welche "beeinträchtigt worden” sein sollen. Die Inhaber vom Themenpark fänden seither keine Abnehmer vom Merchandise mehr, da Taylor Swift ebenfalls Shirts, Hoodies und Co. anbieten und sie um ihr Geld bringen würde.  

Der “Evermore Park” stellte eine Schadensersatzforderung und klagt Millionen ein …

Das sagen Swifts Anwälte

Mittlerweile hat sich das juristische Team von Taylor Swift bereits öffentlich zu Wort gemeldet und ihre Stellungnahme präsentiert. Die Klage sei “unbegründet ... leichtfertig und gewissenlos” eingereicht worden und die Musikerin blickt erwartungsvoll auf das Ende des gerichtlichen Verfahrens.

“Es ist unvorstellbar, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Themenpark und Produkten Ihres Kunden mit jenen und der Musik von Frau Swift besteht. […] Darüber hinaus hat Ihr Kunde keinerlei Schäden erlitten und tatsächlich offen erklärt, dass die Veröffentlichung vom Album eine 'Marketing-Gelegenheit' für den problematischen Themenpark geschaffen hat”, fügten Swifts Anwälte ebenfalls hinzu.

Wie die Sache wohl ausgehen wird?!