R. Kelly nach Gefängnis-Überdosis im Krankenhaus
R. Kelly soll laut seinen Anwälten im Gefängnis absichtlich überdosiert worden sein, um ihn zu töten – die Staatsanwaltschaft lehnt seinen daraufhin eingereichten Antrag auf Hausarrest ab.
R. Kelly soll laut seinen Anwälten im Gefängnis absichtlich überdosiert worden sein, um ihn zu töten – die Staatsanwaltschaft lehnt seinen daraufhin eingereichten Antrag auf Hausarrest ab.
Seit 1993 hat Robert Sylvester Kelly, besser bekannt unter dem Künstlernamen R. Kelly, ein Nummer-eins-Album nach dem anderen veröffentlicht. Mit seinen Hit-Songs "I Believe I Can Fly", "Ignition" und "When a Woman's Fed Up" feierte er weltweite Erfolge und brachte Millionen von Menschen zum Kreischen. Doch der Singer-Songwriter und Produzent nutzte seinen Promi-Status aus und hat seine eigene Tochter und unzählige Fans sexuell missbraucht.
R. Kelly wurde im Februar 2019 verhaftet und saß fast dreieinhalb Jahre in Untersuchungshaft, bevor er wegen Besitzes von Kinderpornografie, Sex Trafficking – also Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung – Entführung, Bestechung und Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt wurde. Am Mittwoch, dem 29. Juni 2022, wurde der "I Believe I Can Fly"-Interpret von Richterin Donnelly in New York City für schuldig befunden und zu einer 30-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Der bereits wegen Sexualstraftaten inhaftierte R.Kelly wurde am Donnerstag, dem 23. Februar 2023, ein weiteres Mal für sexuellen Missbrauch von Minderjährigen – darunter seine damals 14-jährige Patentochter – schuldig gesprochen. Richter Harry Leinenweber verurteilte ihn zu 20 Jahren Haft. Da er seine Strafen größtenteils parallel verbüßen darf, muss er lediglich ein weiteres Jahr zusätzlich absitzen.
"Der einzige Weg, sicherzustellen, dass [Kelly] nicht rückfällig wird, ist, eine Strafe zu verhängen, durch die er für den Rest seines Lebens im Gefängnis bleibt", erklärte Staatsanwältin Jeannice Williams Appenteng vor der Verkündung des Strafmaßes. Richter Leinenweber lehnte jedoch den Antrag der Staatsanwaltschaft ab – die Verteidigung hatte argumentiert, der ehemalige Popstar werde "höchstwahrscheinlich in beiden Fällen im Gefängnis sterben".
Nach beiden verhängten Gefängnisstrafen wird R. Kelly, sollte er zu dem Zeitpunkt noch leben, im Alter von 87 Jahren aus der Haft entlassen werden.
Am Dienstag, den 17. Juni 2025 wurde die Meldung einer Krankenhauseinlieferung bestätigt. Der Musiker soll laut Gerichtsunterlagen, die The Post vorliegen, vergangene Woche im Gefängnis überdosiert worden und daraufhin zusammengebrochen sein. Sein Anwalt Beau B. Brindley wirft dem Personal der Bundesvollzugsanstalt in Butner, North Carolina, vor, R. Kelly absichtlich eine zu hohe Dosis eines Medikaments verabreicht zu haben – mit der Folge, dass er kollabierte.
Kelly, der wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger eine 31-jährige Haftstrafe verbüßt, soll am Abend des 12. Juni unter Zwang Medikamente in Einzelhaft erhalten haben. Am nächsten Morgen habe er sich laut Aussage seines Anwalts "schwach" und "schwindelig" gefühlt und "schwarze Flecken vor Augen" gehabt. Der Musiker soll versucht haben aufzustehen, sei jedoch gestürzt und schließlich zur Zellentür gekrochen, wo er das Bewusstsein verlor.
Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit einem Eilantrag von Kellys Anwälten, in dem behauptet wird, drei Mitarbeiter des Gefängnisses hätten ein Komplott geschmiedet, um den Sänger von einem Mithäftling ermorden zu lassen. In dem Antrag fordern die Anwälte, Kelly in den Hausarrest zu entlassen.
Die Staatsanwaltschaft widerspricht dem entschieden.
"Kelly ist ein notorischer Pädophiler", heißt es in den Unterlagen. "Er zeigt keinerlei Reue. Kelly hat niemals Verantwortung für seine jahrelangen Übergriffe übernommen – und wird es wahrscheinlich auch nie tun. […] Kelly fordert nun die Freilassung aus der Haft unter dem Vorwand einer erfundenen Verschwörung. Dieser Antrag ist eine Verhöhnung des Leids, das seine Opfer erfahren mussten."
Kellys Anwälte haben den Antrag auf eine befristete Freilassung in den Hausarrest am Montag erneut beim Gericht eingereicht.