Ab Montag den 27. April tritt in fast allen Bundesländern die Maskenpflicht in Kraft. Letzte Nachzügler wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Brandenburg und Bremen gaben in dieser Woche bekannt, ebenfalls eine Pflicht zum Tragen von Nasen- und Mundschutzmasken, anzustreben. In vielen Städten gilt die Maskenpflicht für den öffentlichen Raum bereits seit Wochen. Nun wird der Anblick von Maskenträgern im Supermarkt und der Bahn also von der Ausnahme zur Gewohnheit. Dabei ist es nicht zwingend, eine Maske zu tragen - auch ein Schal oder ein Tuch, der die Nase und den Mund bedeckt, sind erlaubt. Doch wo und wie tritt die Maskenpflicht in den einzelnen Bundesländern in Kraft und gilt sie auch bei der Fahrt im eigenen Auto? Wir klären auf.
Verordnungen nach Bundesländern (ab 1. dem 20., bzw. 27. April)
- Baden-Württemberg: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen*
- Bayern: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen
- Berlin: Maskenpflicht gilt bislang nur im öffentlichen Personennahverkehr
- Brandenburg: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen
- Hansestadt Hamburg: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen in Geschäften sowie beim Einkauf auf dem Wochenmarkt
- Hessen: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen in Geschäften sowie dem Besuch von Bank- und Postfilialen
- Mecklenburg-Vorpommern: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen
- Niedersachsen: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen
- Nordrhein-Westfalen: Bis zuletzt hatte Ministerpräsident Armin Laschet die Maskenpflicht abgelehnt - dennoch wird sie ab dem 27. April in Kraft treten und den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Einkauf betreffen
- Rheinland-Pfalz: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen
- Saarland: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen
- Sachsen: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen
- Sachsen-Anhalt: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen
- Schleswig-Holstein: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen
- Thüringen: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen
*Die Verordnung gilt für den Einkauf im Einzelhandel - also sowohl in Supermärkten, als auch in Bekleidungsläden, etc.
Bußgelder bei Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
Mit Inkrafttreten der neuen Maßnahmen passen einige Bundesländer auch ihre Bußgeldkataloge an. Die Mehrheit der Bundesländer, darunter Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wollen jedoch zunächst von Strafen absehen. Stattdessen setze man in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt auf den Dialog mit Personen, die keine Maske tragen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer stellt allerdings klar, dass "eine Pflicht aber auch bedeutet, dass das Ganze am Ende bußgeldfähig wird". Ob und wann Bußgelder eingeführt werden, ist bislang nicht klar. In Jena, in der die Maskenpflicht bereits seit dem 6. April gilt, droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.
Welchen Schutz bieten die einzelnen Masken?
Die Stadt Dresden verteilt zur Einführung der Maskenpflicht am 20. April 200.000 Masken an seine Bürger - allerdings leben fast dreimal so viele Menschen in der Hauptstadt Sachsens. Bei der Ausgabe kam es zudem zu einem Massenauflauf, sodass der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden konnte. Auch die Wirtschaftsförderung in Heidelberg stellte Betreibern von Ladengeschäften Desinfektionsmittel und 12.500 Atemmasken kostenlos zur Verfügung. Für Privatpersonen gilt jedoch weiterhin: Masken sind Mangelware - doch man kann sich behelfen. Entweder mit selbstgeschneiderten Tuchmasken, mit Schals oder mit einem Masken Do-it-Yourself, das der Virologe Prof. Dr. Christian Drosten empfohlen hat. Anhand einer Grafik, die die BILD-Zeitung erstellt hat, lässt sich gut erkennen, welche Art Schutz die einzelnen Masken bieten.