Nachdem die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die Urteile Sprungrevision eingelegt hatten, musste das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig nun eine entgültige Entscheidung über mögliche Dieselfahrverbote fällen. Am 27. Februar 2018 verkündeten die Richter pünktlich um zwölf Uhr das Urteil: trotz Revision soll es demnach bei der ursprünglichen Entscheidung bleiben. Die Städte müssen die Immissionsgrenzwerte schnellstmöglich wieder einhalten und können hierfür auch selbst über die Einführung von Fahrverboten bestimmen, welche sogar durch Schilder und Polizeikontrollen forciert werden dürfen.
Eine Regelung für ganz Deutschland wird es nicht geben. Betroffene dürften keine Entschädigungen für den Ausschluss aus dem Stadtverkehr erwarten. Das Urteil könnte ebenfalls zu einer Einführung einer sogenannten "blauen Plakette" beitragen, wie der Bußgeldkatalog auf seiner Webseite erklärt. Alle Dieselfahrzeuge, die die Abgasnorm "Euro 6" erfüllen, werden demnach entsprechend gekennzeichnet und wären dadurch von einem Fahrverbot ausgenommen.