Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Klage gegen Stuttgart und Düsseldorf

Die Entscheidung: Das Dieselfahrverbot wird kommen!

Messdaten des Umweltbundesamts zufolge ist die Luftverschmutzung in deutschen Großstädten viel zu hoch. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass im Zuge dessen auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängt werden dürfen.

Grenzwert wird überschritten

Der Schmutz aus dem Auspuff der Dieselautos, das sogenannte Stickstoffdioxid, stellt ein großes Umwelt-Problem in deutschen Großstädten dar. Das giftige Gas schädigt die Natur und kann auch bei Menschen zu gesundheitlichen Problemen führen. Seit 2010 existiert deshalb eine EU-Richtlinie, die besagt, dass die durch Stickstoffdioxid-Belastung jährlich lediglich 40 Mikrogramm pro Kubikmeter betragen darf. Doch die Auswertung vorläufiger Messdaten des Umweltbundesamts (UBA) zeigt, dass der Jahresgrenzwert an rund 46 Prozent der Messstationen weiterhin überschritten wird – bei zwei Dritteln der Punkte sogar um mehr als das Doppelte.

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Klage gegen Stuttgart und Düsseldorf

Nach ersten Schätzungen des Umweltbundesamts sind 70 Kommunen von einem Übermaß des schädlichen Gases betroffen - darunter befinden sich auch Stuttgart und Düsseldorf. Gegen diese beiden Städte hatte die "Deutsche Umwelthilfe" geklagt, wie die Organisation in einem Pressebericht schilderte. Die Vereinigung fordert eine Änderung der Lufteinhaltungspläne der beiden Standorte, damit die vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffoxid in Zukunft eingehalten werden. Da Diesel-PKW laut dem Umweltbundesamt mit einem Anteil von über 70 Prozent die Hauptquelle für das giftige Gas sind, hatten die Gerichte entschieden, dass Fahrverbote in den Ballungsräumen unter bestimmten Bedingungen möglich sind.

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Die Entscheidung

Nachdem die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die Urteile Sprungrevision eingelegt hatten, musste das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig nun eine entgültige Entscheidung über mögliche Dieselfahrverbote fällen. Am 27. Februar 2018 verkündeten die Richter pünktlich um zwölf Uhr das Urteil: trotz Revision soll es demnach bei der ursprünglichen Entscheidung bleiben. Die Städte müssen die Immissionsgrenzwerte schnellstmöglich wieder einhalten und können hierfür auch selbst über die Einführung von Fahrverboten bestimmen, welche sogar durch Schilder und Polizeikontrollen forciert werden dürfen.

Eine Regelung für ganz Deutschland wird es nicht geben. Betroffene dürften keine Entschädigungen für den Ausschluss aus dem Stadtverkehr erwarten. Das Urteil könnte ebenfalls zu einer Einführung einer sogenannten "blauen Plakette" beitragen, wie der Bußgeldkatalog auf seiner Webseite erklärt. Alle Dieselfahrzeuge, die die Abgasnorm "Euro 6" erfüllen, werden demnach entsprechend gekennzeichnet und wären dadurch von einem Fahrverbot ausgenommen.