Das Unternehmen begründete die altersbezogenen Preis-Variationen mit einer unternehmenseigenen Marktanalyse. Diese fand demnach heraus, dass jüngere Nutzer ein geringeres Budget zur Verfügung hätten als ältere und deshalb auch nur eine begrenzte Zahlungsbereitschaft für ein kostenpflichtiges Abonnement zeigen. User im Alter von über 30 Jahren sind laut dieser Umfrage budgettechnisch besser ausgestattet. Brian Currey, ein Richter des zuständigen Amtsgerichts, betonte gegenüber "SFGate", dass unabhängig davon, ob die unternehmensinterne Untersuchung von Tinder zutreffe, die Bürgerrechte von Konsumenten individuell betrachtet werden müssen und nicht anhand von Charakteristiken wie Geschlecht, Alter und Nationalität gruppiert werden können. Auf viele Nutzer würde die, durch Tinder erhobene, verallgemeinernde Studie nämlich nicht zutreffen. Er ergänzte, dass, wenn das Gericht den Fall dem Unternehmen zusprechen würde, weitere Firmen und sogar Supermärkte und Tankstellen mit einer ähnlichen diskriminierenden Politik folgen könnten. Die Entscheidung fiel demnach eindeutig zugunsten des Klägers aus.
Sozialpolitische Entscheidungen ausgeschlossen
Das Gericht gab zudem bekannt, dass Preisnachlässe für Senioren, Kinder und Studenten zum Beispiel im Falle von Kinotickets nicht unter dieselben Anklagepunkte fallen würden. Diese sollen laut dem Gerichtsurteil vor allem jenen zugutekommen, die nur begrenzte Möglichkeiten für ein geregeltes Einkommen haben. Alfred Rava, der Anwalt des Klägers Allen Candelore, erklärte gegenüber "SFGate", dass die Entscheidung ein signifikanter Sieg bei der Gleichstellung kalifornischer Konsumenten sei. Ob Tinder, Inc. in Revision gehen wird, ist bislang noch ungewiss. Ein Statement der Rechtsabteilung des Unternehmens blieb bislang aus. Ob ein ähnliches Urteil auch in Deutschland erwirkt werden könnte, ist ebenfalls unbekannt.