zur Nachuntersuchung für "Hauptuntersuchungen mit Mängeln" beträgt für das Jahr 2020 zwei Monate, anstatt einem Monat.
Das Verwarnungsgeld der Polizei oder des Bundesamts für Güterverkehr beim Überziehen des HU-Termins, für bis zu 4 Monate, wurde bis voraussichtlich Ende 2020 ausgesetzt.
Für Ihre sichere Mobilität sind wir behördlich verpflichtet, zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, weiter Fahrzeuguntersuchungen durchzuführen.
Die Befolgung von Hygienevorschriften und das Gebot, Abstand zu wahren, haben an den TÜV-STATIONEN oberste Priorität.
Alle Informationen des TÜV-Süd zum Thema COVID-19 findet Ihr HIER.
Alle Informationen des TÜV-Nord zum Thema COVID-19 findet Ihr HIER.
Alle Informationen des TÜV Rheinland zum Thema COVID-19 findet Ihr HIER.