Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Darf ich den TÜV jetzt überziehen?

*UPDATE* TÜV, Fahrschulen, Waschanlagen: Was Autofahrer jetzt wissen müssen

Wir wissen: Systemrelevante Betriebe dürfen weiterhin geöffnet haben - aber zählen zu diesen auch der TÜV oder Autowerkstätten - und dürfen Fahrschüler derzeit ihre Prüfungen ablegen? Alle Facts, die Autofahrer jetzt kennen sollten.

 Wissenswertes rund ums Auto 

Euer TÜV läuft in wenigen Tagen ab oder ist bereits abgelaufen? Zur Arbeit müsst Ihr aber weiterhin mit dem Auto fahren und jetzt schiebt Ihr Panik? Keine Sorge: Auch die Bundesregierung weiß, dass es in der momentanen Lage eher schwierig sein dürfte, einen Termin in einer TÜV-Werkstatt zu bekommen. Während Autohäuser bundesweit schließen mussten, dürfen Werkstätten zwar weiterhin geöffnet haben, in vielen Betrieben ist die Besetzung jedoch knapp. Um Autobesitzern eine kleine Corona bedingte Verschnaufpause zu gönnen, entschied Verkehrsminister Andreas Scheuer jetzt, die Frist der Überziehung von zwei auf vier Monate hochzusetzen. Und was passiert eigentlich mit den Fahrschülern im Land, die kurz vor der praktischen oder theoretischen Prüfung standen? Wir haben alle Antworten auf Eure Fragen!*
*Wir bitten zu beachten, dass die Corona-Verordnungen je nach Bundesland variieren können. Alle zusätzlichen Informationen könnt Ihr den eingebetteten und fettmarkierten entsprechenden Links entnehmen 

Eine Übersicht der Verfügungen und Verordnungen von Bund und Ländern findet Ihr HIER.

  • Informationen für Kfz-Betriebe und Autohäuser findet Ihr HIER

     Hier alle wichtigen Facts für Autobesitzer & Fahrschüler zusammengefasst 

    Die Einschränkungen der sozialen Kontakte gelten auch für Fahrten mit einem Auto und Bussen/Bahnen. Die Nutzung des Autos ist nur allein oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. 

     TÜV 

    Alle großen HU-Prüfstellen, wie TÜV, Dekra und GTÜ führen weiterhin Fahrzeuguntersuchungen durch. Die Frist der Überziehung der Hauptuntersuchung wird jetzt von zwei auf vier Monate hochgesetzt, so Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Es gilt jedoch: Nur verkehrssichere Fahrzeuge dürfen im Straßenverkehr teilnehmen. Der TÜV-Nord fasst sein Angebot und Gesetzesänderungen für Privatkunden wie folgt zusammen:

    Fahrzeuguntersuchungen

    werden unter Einhaltung aller wirksamen Schutzmaßnahmen weiterhin durchgeführt

  • Die Frist

    zur Nachuntersuchung für "Hauptuntersuchungen mit Mängeln" beträgt für das Jahr 2020 zwei Monate, anstatt einem Monat.

  • Das Verwarnungsgeld der Polizei oder des Bundesamts für Güterverkehr beim Überziehen des HU-Termins, für bis zu 4 Monate, wurde bis voraussichtlich Ende 2020 ausgesetzt.

  • Für Ihre sichere Mobilität sind wir behördlich verpflichtet, zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, weiter Fahrzeuguntersuchungen durchzuführen.

  • Die Befolgung von Hygienevorschriften und das Gebot, Abstand zu wahren, haben an den TÜV-STATIONEN oberste Priorität.

  • Alle Informationen des TÜV-Süd zum Thema COVID-19 findet Ihr HIER

  • Alle Informationen des TÜV-Nord zum Thema COVID-19 findet Ihr HIER. ​

  • Alle Informationen des TÜV Rheinland zum Thema COVID-19 findet Ihr HIER.

     MPU 

    Medizinisch-Psychologische-Untersuchungen (MPU) werden beim TÜV-Süd vom 23.03 2020 bis 19.04.2020 in allen Service-Centern ausgesetzt. Bestehende Termine werden verschoben, Mitarbeiter des TÜV-Süd werden mit Kunden in Kontakt treten. TÜV-Nord bietet die MPU-Begutachtung online an - alle nötigen Voraussetzungen hierfür findet Ihr HIER

     Fahrschulen 

    Wer gerade angefangen hat, den Führerschein zu machen, dem stellen sich in Zeiten von Corona ebenso etliche Fragen. Dürfen Fahrschulen geöffnet haben, wie bekomme ich den Lernstoff vermittelt und darf ich Fahrstunden nehmen? Das Betriebsverbot bis zum 19. April gilt auch für Fahrschulen! Der Fahrlehrerverband Hessen hat auf das Verbot des Unterrichts in Fahrschulen reagiert und am 31. März die Erlaubnis erhalten, einen Online-Unterricht für seine Fahrschüler anbieten zu dürfen. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg gab des Weiteren bekannt, dass das Betriebsverbot auch LKW-Fahrschulen und Schüler, die einen Motorradführerschein machen wollen, betriftt.

     Fahrerlaubnisprüfung 

    Aufgrund aktueller Anordnungen der zuständigen Behörden hat TÜV Rheinland entschieden, die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen (sowohl theoretischen als auch praktischen) in Rheinland-Pfalz ab dem 18.03.2020, in Nordrhein-Westfalen, im Saarland ab dem 19.03.2020 und in Berlin ab dem 20.03.2020 bis auf Weiteres auszusetzen. "Safety first!" lautet auch das Motto des TÜV-Süd. In Bayern und Baden-Württemberg werden die Fahrerlaubnisprüfungen ebenfalls bis auf Weiteres ausgesetzt! Dasselbe gilt auch für den TÜV-Nord

    TÜV-Süd wird als Technische Prüfstelle eine "Notfallversorgung" mit Prüfungen für Bewerber aufrechterhalten, die dringend zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung eine Fahrerlaubnis benötigen (z.B. Feuerwehr, THW, Polizei, Rotes Kreuz, etc.). Fragen dazu können betroffene Fahrschüler per Mail schicken. 

     Werkstatt-Termine & ADAC 

    Kfz-Werkstätte dürfen weiterhin geöffnet haben, sind jedoch meist unterbesetzt - es kommt zu längeren Wartezeiten. Der Reifenwechsel sollte je nach Werkstatt kein Problem darstellen - das zu entscheiden liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Betriebs. Das Bundesland Bayern erlaubt den Reifenwechsel aus sicherheitsrelevanten Gründen. Genauer heißt es beim Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration in Bayern aktuell: "Ein Reifenwechsel sollte nur aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) stattfinden". "Die Kunden müssen sich auf längere Wartezeiten einstellen", so Yorik M. Lowin, Geschäftsführer des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV), gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Auf Nachfrage heißt es beim ADAC: "Wegen der COVID-19-Pandemie sind inzwischen alle ADAC Geschäftsstellen im Bundesgebiet geschlossen". Per Telefon ist der ADAC für seine Mitglieder und Kunden jedoch weiterhin erreichbar. Auch die Pannenhilfe ist telefonisch weiterhin erreichbar und im Einsatz

     Tankstellen 

    Zur Grundversorgung zählt auch Kraftstoff für Fahrzeuge, daher haben Tankstellen weiterhin regulär geöffnet. Autobesitzer sollte sich jedoch an den Sicherheitsabstand und die Bitte um Kartenzahlung halten. Aufgrund der Coronakrise sind die Spritpreise Ende März 2020 weiter gesunken. Laut aktueller Auswertung des ADAC kostet ein Liter Super E10 im Bundesdurchschnitt 1,267 Euro und damit 5,8 Cent weniger als in der Vorwoche. Hamstern dürfen findige Autobesitzer Diesel und Co. jedoch nicht. Es gilt weiterhin die erlaubte Abfüllmenge für Kanister. Beträgt die Fläche der eigenen Garage bis zu 100 Quadratmeter darf ein Autobesitzer bis zu 200 Litern Diesel lagern. Für Benzin gilt ein Maximal-Vorrat von 20 Litern. Zu dem gravierenden Unterschied kommt es, weil Benzin hochentzündlich und damit deutlich schneller entflammbar ist, als Diesel. 

     Waschanlagen 

    Das Auto darf vor der eigenen Garage oder dem Haus gesäubert werden - jedoch nur mit Wasser, da Chemikalien das Bodenwasser verunreinigen können (dieses Verbot bestand jedoch bereits vor der COVID-19-Pandemie). Öffentlich zugängliche Waschanlagen sind geöffnet, solange kein persönlicher Kundenkontakt stattfindet. Auch automatisierte Waschanlagen (ohne jeglichen Kontakt zu anderen Personen) dürfen von Autofahrern aufgesucht werden - sie wurden am 24. März in die Ausnahmen der Allgemeinverfügung aufgenommen. 

    • Eine detaillierte Auflistung der Regelungen und Einschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 (sowie der einzelnen Bundesländer) findet Ihr HIER
       
    • Eine vorgefertigte Arbeitgeberbescheinigung für Berufspendler des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes findet Ihr HIER

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