Neues zur DSGVO
Wir berichten über kuriose und ernste Dinge in einem DSGVO Update
Wir berichten über kuriose und ernste Dinge in einem DSGVO Update
Dass wir uns einmal mit Klingelschildern befassen müssen, hätten wir uns auch nicht träumen lassen. Aber, DSGVO sei Dank, wir müssen, denn: Namensschilder könnten gegen die neue Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Mieter könnten klagen. In Wien sollen deshalb bis Jahresende 220.000 Namen von Klingelschildern entfernt und durch Nummern ersetzt werden. Diese und noch einige andere Kuriositäten und Neuigkeiten hier bei bigFM-TRENDS.
Aktuelles Urteil für Webseitenbetreiber
Leider ist immer noch keine Entwarnung für Webseitenbetreiber bei DSGVO-Abmahnungen in Sicht: Erst hatte das Landgericht Würzburg geurteilt, dass Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können. Dann hatte ein Gericht in Bochum genau andersrum entschieden und Abmahnungen durch Wettbewerber nicht erlaubt. Jetzt hat das erste Oberlandesgericht entschieden und bestätigt, dass Datenschutzverstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können.
In dem Fall ging es um einen Streit zweier Unternehmen aus der Pharmabranche, die sich gegenseitig Verstöße gegen den Datenschutz vorgeworfen hatten. Konkret ging es um die Gestaltung der Bestellprozesse und die Frage der korrekten Einwilligung bei der Übertragung von Nutzerdaten. Aktuell sind also Klagen mit wettbewerbsrechtlichem Bezug sehr wohl möglich.
Die Betreiber von Websites sollten also besser so schnell wie möglich die datenschutzrechtlichen Vorgaben umsetzen. Hier die wichtigsten Punkte noch einmal in der Übersicht:
Weitergabe von Daten
Laut einem aktuellen Urteil ist die Weitergabe von Kundendaten in bestimmten Fällen erlaubt. Vor allem dann, wenn aufgrund von Geschäftsbeziehungen ein berechtigtes Interesse besteht. Im aktuellen Fall wollte ein Vertragshändler die Kundendaten aus zurückliegenden Verkäufen übertragen haben. Das Oberlandesgericht in München entschied, dass die Weitergabe im Rahmen des Auskunftsrechts rechtmäßig sei. Nicht nur rechtliche Interessen seien zu berücksichtigen, sondern auch wirtschaftliche oder ideelle.
Das Cookie Problem
Fallen Cookies nun unter die DSGVO oder nicht? Wir werden ja mit Einwilligungen überschwemmt und dennoch gibt es auch die Meinung, dass Cookies gar nicht unter die neue DSGVO fallen. Wir haben recherchiert.
Die E-Privacy-Verordnung soll die alte E-Privacy-Richtlinie von 2002 und die Cookie-Richtlinie von 2009 ersetzen. Daher stammt wohl das Missverständnis, dass Cookies auch erst mit der neuen E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Die E-Privacy-Verordnung soll lediglich gewisse Teilbereiche der DSGVO konkretisieren, wenn es um personenbezogene elektronische Kommunikationsdaten geht, darunter eben auch Cookie-Daten. Diese sind in der Regel personenbezogen, weshalb die DSGVO voll anzuwenden ist.
Es ist somit problematisch, auf die E-Privacy-Richtlinie zu warten. Diese kann gegebenenfalls erst 2020 in Kraft treten. In der Zwischenzeit sind Unternehmen möglichen Abmahnungen ausgesetzt.
Und ein wenig Kurioses
Wenn Sie Fragen an unsere bigFM-TRENDS Experten haben, dann können Sie uns einfach hier kontaktieren.