Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Neues zur DSGVO

Wir berichten über kuriose und ernste Dinge in einem DSGVO Update

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Dass wir uns einmal mit Klingelschildern befassen müssen, hätten wir uns auch nicht träumen lassen. Aber, DSGVO sei Dank, wir müssen, denn: Namensschilder könnten gegen die neue Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Mieter könnten klagen. In Wien sollen deshalb bis Jahresende 220.000 Namen von Klingelschildern entfernt und durch Nummern ersetzt werden. Diese und noch einige andere Kuriositäten und Neuigkeiten hier bei bigFM-TRENDS.

Aktuelles Urteil für Webseitenbetreiber

Leider ist immer noch keine Entwarnung für Webseitenbetreiber bei DSGVO-Abmahnungen in Sicht: Erst hatte das Landgericht Würzburg geurteilt, dass Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können. Dann hatte ein Gericht in Bochum genau andersrum entschieden und Abmahnungen durch Wettbewerber nicht erlaubt. Jetzt hat das erste Oberlandesgericht entschieden und bestätigt, dass Datenschutzverstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können.
In dem Fall ging es um einen Streit zweier Unternehmen aus der Pharmabranche, die sich gegenseitig Verstöße gegen den Datenschutz vorgeworfen hatten. Konkret ging es um die Gestaltung der Bestellprozesse und die Frage der korrekten Einwilligung bei der Übertragung von Nutzerdaten. Aktuell sind also Klagen mit wettbewerbsrechtlichem Bezug sehr wohl möglich.

Die Betreiber von Websites sollten also besser so schnell wie möglich die datenschutzrechtlichen Vorgaben umsetzen. Hier die wichtigsten Punkte noch einmal in der Übersicht:

  1. eine individuelle und DSGVO-konforme Datenschutzerklärung auf der Seite einstellen
  2. weitere DSGVO Anforderungen wie verschlüsselte Kontaktformulare umsetzen
  3. die eigene Seite auf nicht datenschutzkonforme PlugIns und Dienste prüfen
  4. Abläufe wie Bestellprozesse und Newsletter auf DSGVO-Verstöße prüfen
  5. Weitergabe von Daten
     
    Laut einem aktuellen Urteil ist die Weitergabe von Kundendaten in bestimmten Fällen erlaubt. Vor allem dann, wenn aufgrund von Geschäftsbeziehungen ein berechtigtes Interesse besteht. Im aktuellen Fall wollte ein Vertragshändler die Kundendaten aus zurückliegenden Verkäufen übertragen haben. Das Oberlandesgericht in München entschied, dass die Weitergabe im Rahmen des Auskunftsrechts rechtmäßig sei. Nicht nur rechtliche Interessen seien zu berücksichtigen, sondern auch wirtschaftliche oder ideelle.

    Das Cookie Problem

    Fallen Cookies nun unter die DSGVO oder nicht? Wir werden ja mit Einwilligungen überschwemmt und dennoch gibt es auch die Meinung, dass Cookies gar nicht unter die neue DSGVO fallen. Wir haben recherchiert. 

    Die E-Privacy-Verordnung soll die alte E-Privacy-Richtlinie von 2002 und die Cookie-Richtlinie von 2009 ersetzen. Daher stammt wohl das Missverständnis, dass Cookies auch erst mit der neuen E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Die E-Privacy-Verordnung soll lediglich gewisse Teilbereiche der DSGVO konkretisieren, wenn es um personenbezogene elektronische Kommunikationsdaten geht, darunter eben auch Cookie-Daten. Diese sind in der Regel personenbezogen, weshalb die DSGVO voll anzuwenden ist.

    Es ist somit problematisch, auf die E-Privacy-Richtlinie zu warten. Diese kann gegebenenfalls erst 2020 in Kraft treten. In der Zwischenzeit sind Unternehmen möglichen Abmahnungen ausgesetzt.

    Und ein wenig Kurioses

  1. Sie möchten Ihrem Apotheker für die nette Beratung danken? Wird schwierig, denn die DSGVO verbietet es ihm eigentlich, ein Schildchen mit seinem Namen zu tragen. Mindestens 50 Prozent der Buchstaben müssen unkenntlich sein
  2. Werden Patienten in Arztpraxen bald nicht mehr mit Namen aufgerufen? Patienten müssten laut DSGVO eigentlich Nummern bekommen, damit sie nicht mehr mit Namen gerufen werden müssen und ihre persönlichen Daten geschützt bleiben
  3. Sie dürfen Ihren Geschäftskontakten oder als Unternehmen ihren Kunden zu Geburtstagen, der Hochzeit oder ähnlichen Anlässen nicht mehr öffentlich gratulieren, es sei denn, die Person hat explizit ihre Einwilligung dazu gegeben
  4. Eine Kita in Dormagen überreichte Kindern, die die Kita verließen, Fotoalben zur Erinnerung. In der Befürchtung, gegen die DSGVO zu verstoßen, war auf den Fotos nur noch das Kind zu erkennen, welches das Album bekommt, die Gesichter der anderen wurden geschwärzt
  5. Wenn Sie Fragen an unsere bigFM-TRENDS Experten haben, dann können Sie uns einfach hier kontaktieren.