Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Alle Jahre wieder …

Tanzverbot über Ostern

Die Oster-Feiertage stehen vor der Tür - das heißt: Viel Zeit, Party zu machen. Wäre da nicht das nervige Tanzverbot. Wir verraten Euch wann und wo ihr (trotzdem) die Nacht durchtanzen könnt!

Trotz Freizeit keine Party

An den sogenannten stillen Tagen - dazu gehört beispielsweise Gründonnerstag und Karfreitag - gilt in Deutschland ein Tanzverbot. Allerdings kein Einheitliches. Jedes Bundesland regelt das Tanzverbot unterschiedlich. Kleiner Tipp an alle Feierwütigen im Sendegebiet: Die Regelungen In Baden-Württemberg wurden kürzlich deutlich gelockert, hier seid ihr also am besten dran, wenn ihr über die Oster-Feiertage die Hüften schwingen wollt!
 
Rheinland-Pfalz:
Alle Rheinland-Pfälzer müssen jetzt ganz stark sein. Von 04:00 Uhr am Gründonnerstag bis 16:00 Uhr am Ostersonntag heißt es stillhalten - Tanzpartys verboten!

Hessen:

In Hessen gilt das Tanzverbot von Gründonnerstag 04:00 Uhr, bis um Mitternacht am Samstag den 26. März. Aufdrehen und abgehen könnt ihr in Hessen allerdings auch nach Karsamstag nur eingeschränkt. An Ostersonntag und -montag sind öffentliche Tanzveranstaltungen nämlich von 04:00 Uhr bis 12:00 Uhr untersagt.

Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg gilt das Tanzverbot von Gründonnerstag, 18:00 Uhr, bis Karsamstag, um 20:00 Uhr. Das Tanzverbot am Ostersonntag und Ostermontag entfällt! Für alle Baden-Württemberger gilt als: Euer Samstagabend ist gerettet und ihr könnt Eure Schuhsohlen auf dem Dancefloor zum Glühen bringen!