Tanzverbot über Ostern
Die Oster-Feiertage stehen vor der Tür - das heißt: Viel Zeit, Party zu machen. Wäre da nicht das nervige Tanzverbot. Wir verraten Euch wann und wo ihr (trotzdem) die Nacht durchtanzen könnt!
Die Oster-Feiertage stehen vor der Tür - das heißt: Viel Zeit, Party zu machen. Wäre da nicht das nervige Tanzverbot. Wir verraten Euch wann und wo ihr (trotzdem) die Nacht durchtanzen könnt!
An den sogenannten stillen Tagen - dazu gehört beispielsweise Gründonnerstag und Karfreitag - gilt in Deutschland ein Tanzverbot. Allerdings kein Einheitliches. Jedes Bundesland regelt das Tanzverbot unterschiedlich. Kleiner Tipp an alle Feierwütigen im Sendegebiet: Die Regelungen In Baden-Württemberg wurden kürzlich deutlich gelockert, hier seid ihr also am besten dran, wenn ihr über die Oster-Feiertage die Hüften schwingen wollt!
Rheinland-Pfalz:
Alle Rheinland-Pfälzer müssen jetzt ganz stark sein. Von 04:00 Uhr am Gründonnerstag bis 16:00 Uhr am Ostersonntag heißt es stillhalten - Tanzpartys verboten!
In Hessen gilt das Tanzverbot von Gründonnerstag 04:00 Uhr, bis um Mitternacht am Samstag den 26. März. Aufdrehen und abgehen könnt ihr in Hessen allerdings auch nach Karsamstag nur eingeschränkt. An Ostersonntag und -montag sind öffentliche Tanzveranstaltungen nämlich von 04:00 Uhr bis 12:00 Uhr untersagt.
Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg gilt das Tanzverbot von Gründonnerstag, 18:00 Uhr, bis Karsamstag, um 20:00 Uhr. Das Tanzverbot am Ostersonntag und Ostermontag entfällt! Für alle Baden-Württemberger gilt als: Euer Samstagabend ist gerettet und ihr könnt Eure Schuhsohlen auf dem Dancefloor zum Glühen bringen!