BGH Urteil: Zugang zu illegalen Seiten muss von den Providern gesperrt werden
Nach der Klage mehrerer Musikkonzerne hat das oberste deutsche Gericht nun entschieden, dass Internet-Provider den Zugang zu illegalen Seiten sperren müssen.
Nach der Klage mehrerer Musikkonzerne hat das oberste deutsche Gericht nun entschieden, dass Internet-Provider den Zugang zu illegalen Seiten sperren müssen.
Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof BGH, hat letzte Woche ein wichtiges Urteil bekannt gegeben. Demnach müssen Internet-Anbieter wie die Deutsche Telekom, 1&1 oder Kabel Deutschland dafür sorgen, dass der Zugang auf einzelne Seiten gesperrt wird, wenn auf diesen Plattformen Urheberrechte verletzt werden.
In dem ersten Fall klagte die GEMA gegen die Deutsche Telekom, um auch weiterhin die Verlinkung zu urheberrechtlich geschützten Liedern zu verbieten.
Nachdem der BGH in seinem ersten Urteil für die GEMA entschieden hat, klagten in einem Nachverfahren die Musikkonzerne Universal Music, Sony und Warner gegen die deutsche Tochter von Telefonica. Mit Erfolg: Kunden bleibt der Zugang zu zweifelhaften Inhalten im Internet verwehrt.
In der Musikbranche wird dieses Urteil, welches weltweit einzigartig ist, als großes Zeichen für die Rechte und den Schutz von Sängerinnen und Sängern aus allen Genres gesehen und alle freuen sich sehr, dass in Deutschland ihre Werke besonders gut geschützt sind.
Während des Verfahrens erklärten die Anwälte die Beispielfälle der Band Die Ärzte und des Rappers Bushido. Deren Songs waren als Links auf den illegalen Seiten „3dl.am“, „RapidShare“ und „Netload“ enthalten. Weiterhin ist auch die Seite „goldesel.to“ gesperrt worden, auf der tausende Tracks wiederrechtlich hochgeladen wurden.