Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Die Carters haben einen Lauf

Beyoncé gewinnt Plagiats-Prozess

Nachdem ein Sänger Beyoncé unterstellte, einen Song von ihm dreist kopiert zu haben, ließ ein Bundesrichter die Klage nun wieder fallen.

Forderte 2,7 Millionen Schadensersatz

Jay Z und Beyoncé scheinen eine gute Woche zu haben: Nachdem Jay Z erst gestern den Copyright-Rechtsstreit um seinen Track „Big Pimpin‘“ gewonnen hat, ging heute auch Beyoncé als Siegerin aus dem Gericht hervor.

Der Sänger Ahmad Javon Lane hatte letztes Jahr Klage eingereicht und dem Megastar Plagiat vorgeworfen. Lane behauptete, er habe einer Backgroundsängerin von Beyoncé seinen Track „XOXO“ gezeigt, woraufhin Queen B den Song dreist abgeschaut und in „XO“ umbenannt haben soll. Vor Gericht forderte er nun 2,7 Millionen Euro Schadensersatz.

Unbegründete Vorwürfe
Ein Bundesrichter ließ die Klage laut „TMZ.com“ heute wieder fallen. Abgesehen von der Namensähnlichkeit seien die beiden Lieder ehrlich gesagt 'sehr unterschiedlich, sowohl musikalisch als auch thematisch', ließ er verlauten.

Während Lane „explizit sexuelle“ Lyrics verwende, sei Beyoncés Track voller romantischer Metaphern und deutlich lieblicher. „XO“ erschien auf Beys Soloalbum 2013, das sie damals unangekündigt releaste.