“Happy Birthday”-Song bald urheberrechtsfrei?
Berichten zufolge soll das “Warner/Chappell”-Urheberrecht zum Lied “Happy Birthday” für ungültig erklärt werden. Dies entschied jetzt ein Richter zu Gunsten eines Filmemachers.
Berichten zufolge soll das “Warner/Chappell”-Urheberrecht zum Lied “Happy Birthday” für ungültig erklärt werden. Dies entschied jetzt ein Richter zu Gunsten eines Filmemachers.
“Happy Birthday” ist der wohl bekannteste englischsprachige Song der Welt. Von Millionen Menschen weltweit wird er immer wieder aufs Neue gesungen, um ihren Mitmenschen viel Glück und Gesundheit zum Geburtstag zu wünschen. Wer die Melodie und Texte jedoch professionell in Filmen oder Videos verwenden will, musste dafür tief in die Tasche greifen. Das soll sich jetzt aber ändern, denn ein Gericht entschied sich dazu das Copyright von “Warner/Chappell” für nichtig zu klassifizieren.
Das wäre ein großer Umbruch in der Musikindustrie und würde bedeuten, dass das Label jedes Jahr mit Verlusten über 1,7 Millionen Euro rechnen müsste. Aber woran liegt das? Anhand der Meinung des amerikanischen Richters George H. King, hätten die Komponisten die Rechte an den Songtexten erwerben müssen. Anscheinend ist das aber nie passiert.
Das bedeutet, dass Filmemacher nun nicht mehr für die Verwendung von “Happy Birthday” zahlen müssen. Das gilt zumindest solange, bis jemand anderes hervortritt und ein korrektes Verlagsrecht vorweisen kann.