Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Ihnen reichen Williams & Thicke noch nicht

Gaye Familie will auch noch Label verklagen

Wenn es nach der Gaye Familie geht, sollen nicht nur die Songwriter wegen Copyright-Verletzungen auf Schadensersatz verklagt werden, sondern auch das Label.

Bisher wurden knapp sieben Millionen Euro eingeklagt

Vor nicht einmal zwei Wochen wurden Pharrell Williams und Robin Thicke in dem Copyrights-Rechtsstreit um „Blurred Lines“ für schuldig befunden und auf eine Schadensersatzsumme von knapp sieben Millionen Euro verklagt. Aber der Prozess scheint noch nicht vorbei zu sein, denn beide Seiten sind mit dem Urteil nicht einverstanden.

Thickes Anwalt Howard E. King hatte schon nach dem ersten Urteil angekündigt, dass sie sich damit nicht zufrieden geben werden, sondern auch nach dem Prozess Anträge einreichen werden, um ihr Recht zu bekommen.

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Gaye Familie will auch Label zur Verantwortung ziehen

Auf der anderen Seite will sich die Gaye Familie, die Verletzungen am Copyright des Songs „Got to Give It Up“ von Marvin Gaye sieht, mit dem Urteil ebenfalls noch nicht abgeben. Nachdem bisher nur die beiden Songwriter Williams und Thicke verurteilt wurden, besteht die Familie darauf, auch die Plattenlabel 'Star Trak' und 'Interscope' auf Schadensersatz zu verklagen, die an der Distribution des Songs beteiligt waren.

Nachdem sich schnell eine kreative Gemeinde gebildet hat, die empört war über das Vorgehen der Gaye Familie, veröffentlichten diese nun einen offenen Brief, um „falsche Vorstellungen aus dem Weg zu räumen.“

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Außergerichtliche Übereinkunft wäre möglich gewesen

In dem Schreiben heißt es unter anderem, dass sie als Pfleger des Erbe von Marvin wachsam sein müssen, dass die Integrität der Musik erhalten bleibt. Dies soll dazu führen, dass zukünftige Generationen den Effekt verstehen, den der Musiker beabsichtigte, um sicher zu gehen, dass die Musik ihren Wert behält.

Gleichzeitig gaben sie zu, dass ein Prozess hätte umgangen werden können, wenn Thicke und Williams auf die Familie zugegangen und den Verstoß freiwillig gemeldet hätten. Dann wären sie zu einer außergerichtlichen Übereinkunft bereit gewesen.