Bushido zahlt Abou-Chaker 1,4 Millionen Euro als Abfindung
Der Rapper wollte sich ursprünglich als alleiniger Besitzer ins Grundbuch der Immobiliengesellschaft und muss dafür nun tief in die Tasche greifen.
Der Rapper wollte sich ursprünglich als alleiniger Besitzer ins Grundbuch der Immobiliengesellschaft und muss dafür nun tief in die Tasche greifen.
Aktuell läuft am Berliner Landesgericht der Strafprozess um Arafat Abou-Chaker. In diversen Verhandlungstagen stand sein ehemaliger Freund und Geschäftspartner Bushido als Geschädigter und Nebenkläger im Zeugenstand und versucht den Berliner Clan-Chef nach einer jahrelangen Zusammenarbeit ins Gefängnis zu bringen. Genau genommen geht es um eine Situation, die sich im Januar 2018 zugetragen haben soll. Damals soll Abou-Chaker den Rapper im Büro eingesperrt und ihn mit einer Wasserflasche und einem Stuhl angegriffen haben.
Doch jener Strafprozess ist nicht der einzige, der aktuell parallel verläuft. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet hatte, wollte Bushido bereits in 2018 eine Wohnanlage in Rüdersdorf bei Berlin auf seinen Namen umschreiben lassen. Das Landgericht in Frankfurt/Oder hatte dem Zivilprozess stattgegeben und dem Rapper eine Zahlung von 126.000 Euro plus Zinsen auferlegt, damit er alle Wohnungen, welche in den 30er Jahren erbaut worden waren und zwischen 43 und 94 Quadratmeter groß sind, sein Eigen nennen konnte. Arafat Abou-Chaker hatte zum damaligen Zeitpunkt zugestimmt und wartet bis heute noch auf sein Geld.
Wie nun bestätigt worden war, wird Bushido nicht mehr die einstige Summe von 126.000 Euro aufbringen, sondern muss mehr als das zehnfache für die Wohnungen bezahlen. Die ehemaligen Businesspartner haben sich daraufhin auf die Abfindungszahlung von 1,4 Millionen Euro geeinigt, wie der stellvertretende Sprecher des Oberlandesgerichtes in Brandenburg/Havel am Mittwoch, den 01. Dezember 2021 laut DPA mitteilte.