Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Sie wollte doch nur Spaß haben ...

Rihanna: Blaues Auge dank Unfall mit E-Scooter

Wie ein Pressesprecher von Rihanna erklärte, war sie eines der neuen Opfer von den neumodischen E-Scootern geworden und schien das Gerät nicht ganz unter Kontrolle bringen zu können. Schürfwunden und ein blaues Auge waren die Folgen.

Das muss weh getan haben

Am Freitagabend, den 04. September 2020, machte Rihanna einen Abstecher zum italienischen Restaurant Giorgio Baldi, welches seit einigen Jahren eine Niederlassung in Santa Monica hat. Passend dazu ließ sie sich von ihrem Bodyguard zu dem Gourmettempel fahren, welcher auf dem Parkplatz auf die Bestellung wartete und mit dem Superstar von Paparazzi abgelichtet worden war. Doch RiRi schien nicht ganz die Alte gewesen zu sein, stattdessen setzte sie wenig später ihre Sonnenbrille ab und präsentierte ein blaues Auge, sowie eine Schürfwunde auf ihrer Stirn.

Die TMZ hatte sich die Schnappschüsse der Fotografen am Ende käuflich erworben, welche Du Dir hier noch einmal ansehen kannst:

Pressesprecher stellt die Situation klar

Während unzählige Fans am vergangenen Wochenende darüber spekuliert hatten, was der “Bitch Better Have My Money”-Interpretin zugestoßen sei, wurden neue Gerüchte gestreut. RiRi soll demnach erneut Opfer von häuslicher Gewalt geworden sein, nachdem sie sich erneut mit ihrem Ex-Freund Chris Brown getroffen hatte …

Ein Pressesprecher von Rihanna machte jenen Meldungen am Ende dennoch den Garaus und gestand, dass die Musikerin ein weiteres Opfer der sogenannten E-Scooter geworden war. Demnach hatte sie sich solch einen Spaß gegönnt und soll das Gerät beim Fahren nicht mehr kontrolliert haben. Ein Aufprall war die Folge, in welchem sie auf den Bordstein geknallt und sich den Kopf aufgeschlagen haben soll. Gegen den Lenker soll die bei dem Sturz ebenfalls gefallen sein, welcher das blaue Auge zur Folge hatte.

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

Die Tretroller mit einem Elektroantrieb sind gerade in den vergangenen Monaten sehr beliebt bei der breiten Masse. Jedoch wissen die meisten Besitzer nicht, dass es eine Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge gibt. Laut diesem Regelsatz darf man mit seinem E-Scooter nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen cruisen. Laut dem ADAC ist es ebenfalls verboten entgegen der Fahrtrichtung in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen sowie auf dem Gehweg zu fahren. Eine Helmpflicht gibt es aktuell noch nicht, das Mindestalter eines jeden Fahrers liegt bei 14 Jahren.

Dennoch kann man sich strafbar machen, sollte man mit dem E-Scooter alkoholisiert durch die Gegend fahren - schließlich gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Sollte man mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt werden, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und man bekommt einen “Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.”

Doch aufgepasst: Solltest DU gerade erst Deinen Führerschein gemacht haben und Dich in der Probezeit befinden oder noch unter 21 Jahre alt sein, musst Du auch weiterhin 0,0 Promille aufweisen, solltest Du mit einem E-Scooter unterwegs sein.

Weitere Informationen bezüglich der E-Scooter und dem Regelsatz in Deutschland findest Du HIER und HIER.