Die Tretroller mit einem Elektroantrieb sind gerade in den vergangenen Monaten sehr beliebt bei der breiten Masse. Jedoch wissen die meisten Besitzer nicht, dass es eine Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge gibt. Laut diesem Regelsatz darf man mit seinem E-Scooter nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen cruisen. Laut dem ADAC ist es ebenfalls verboten entgegen der Fahrtrichtung in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen sowie auf dem Gehweg zu fahren. Eine Helmpflicht gibt es aktuell noch nicht, das Mindestalter eines jeden Fahrers liegt bei 14 Jahren.
Dennoch kann man sich strafbar machen, sollte man mit dem E-Scooter alkoholisiert durch die Gegend fahren - schließlich gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Sollte man mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt werden, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und man bekommt einen “Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.”
Doch aufgepasst: Solltest DU gerade erst Deinen Führerschein gemacht haben und Dich in der Probezeit befinden oder noch unter 21 Jahre alt sein, musst Du auch weiterhin 0,0 Promille aufweisen, solltest Du mit einem E-Scooter unterwegs sein.