Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Steuern, Mindestlohn und Co.

2020: Neues Jahr, neue Gesetze - was Euch ab dem 1. Januar alles erwartet

2020 steht vor der Tür und mit dem neuen Jahr auch neue Gesetze und etliche Veränderungen. Was Euch in wenigen Wochen erwartet, erfahrt Ihr hier.

 1. Steuer-Grundfreibetrag 

Bereits in diesem Jahr wurde der Steuer-Grundfreibetrag angehoben worden - 2020 steigt er von bisher 9.168 Euro auf 9.408 Euro an. Doch was bedeutet das? Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Der Staat geht noch bis Ende 2019 davon aus, dass Singles monatlich 764 Euro benötigen, um das Existenzminimum zu sichern. Bei Eheleuten ist der Betrag höher - sie haben bisher noch einen Steuer-Grundfreibetrag von 18.336 Euro, was 1.528 Euro monatlich beträgt. Liegt das Einkommen also in diesem Rahmen, müssen keine Steuern gezahlt werden. Dieser Betrag erhöht sich also ab Januar, was bedeutet, dass Ihr mehr verdienen könnt, ohne Steuern abgeben zu müssen. 

 2. Mindestlohn 
Bisher liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,19 Euro brutto pro Stunde. Alle zwei Jahre wird dieser neu festgelegt, da sich neben Mietpreisen auch die Lebenshaltungskosten ändern. Zum 1. Januar 2020 steigt der Mindestlohn um 0,16 cent - also von 9,19 Euro auf 9,35 Euro. Das klingt nicht nach viel, kann sich am Ende des Monats mit 25,60 Euro mehr aber erkennbar machen. Im Einführungsjahr des Mindestlohn-Gesetztes, 2015, lag dieser übrigens noch bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Angestellten - auch Sozialhilfe- und Hartz IV-Empfänger werden ab dem 1. Januar 2020 mehr Geld erhalten. Die Sätze werden hier um 1,88 Prozent angehoben.

 3. Wohngeld 
Die Mieten werden immer teurer, die Wohnungen immer kleiner - wenn man überhaupt das Glück hat, eine bezahlbare Wohnung in seiner Stadt zu finden. Manch einer kann sich trotz Vollzeitstelle jedoch nicht einmal eine kleine Wohnung am Stadtrand leisten, dann kommt das Wohngeld ins Spiel. Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger ein Recht auf Wohngeld - vorausgesetzt er erfüllt die rechtlichen Vorraussetzungen, die damit einhergehen. 2020 steigt die Erhöhung dieser staatlichen Unterstützung von 145 Euro auf schlappe 190 Euro pro Monat. 

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 4. Auszubildendengehalt 

Auch Azubis dürfen sich über ein paar Euro mehr im Geldbeutel freuen. Die Mindestvergütung für das erste Lehrjahr wird 2020 auf 515 Euro festgesetzt. Die weiteren Ausbildungsjahre sind bis dato noch nicht geregelt, dennoch soll auch hier der Basiswert erhöht werden. Für 2021 ist angedacht, Auszubildenden eine Mindestvergütung von 550 Euro im ersten Lehrjahr zuzusprechen, 2023 lockt sogar mit 620 Euro brutto pro Monat. 

 5. Bußgelderhöhung 
Etwas unschöner sind die Neuigkeiten, die Autofahrer erwarten. Bußgelder für Verkehrsverstöße werden ab dem kommenden Jahr deutlich angehoben. Wer keine Rettungsgasse bildet, wird ab Januar 2020 mit 320 Euro, statt bisher 200 Euro, zur Kasse gebeten. Falschparker, die auf Geh- oder Radwegen stehen, müssen mit 100 Euro (bisher liegt das Bußgeld hier zwischen 15 Euro und 35 Euro) rechnen. Dafür wird der Kauf von E-Autos weiter gefördert. Wer sich dazu entschließt, dreckigen Dieseln den Kampf anzusagen, kann mit Kaufprämien für Elektro-Fahrzeuge rechnen. Für Autos mit einem Listenpreis über 40.000 Euro steigt die Prämie auf 5.000 Euro. 

 6. Kassenbon-Pflicht 
Ihr habt sicherlich schon mitbekommen, dass Deutschland die Kassenbon-Pflicht einführt. Klingt nach extremer Papierverschwendung und ist gerade in "Fridays For Future"-Zeiten eigentlich wenig vertretbar. Deshalb stößt diese Pflicht auch auf Unverständnis und gilt als umstritten. Außerdem muss der Einzelhandel dadurch mit mehr Ausgaben rechnen, was sich eventuell auf den Kunden überträgt. Grund für die Einführung der Kassenbon-Pflicht: Steuerbetrug soll verhindert werden. Selbst bei dem kleinsten Einkauf wird Euch ab 2020 also ein Kassenzettel gereicht - den habt Ihr bisher meist beim Bäcker oder im Kiosk nebenan nicht erhalten. "Im Einzelhandel in Deutschland rechnen wir mit mehr als zwei Millionen Kilometer zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr", so  der Steuerexperte des Handelsverband Deutschland (HDE), Ralph Brügelmann, gegenüber des "Merkur". 

 7. Bahnpreise 
Endlich sollen Bahntickets vergünstigt werden und so das Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln wieder attraktiver machen - dem Klimapaket der Bundesregierung sei Dank. Statt 19 Prozent Mehrwertsteuer sollen Tickets künftig mit sieben Prozent besteuert werden. Dadurch können Bahnfahrer Tickets ab 13,40 Euro ergattern können. Flixtrain und andere Anbieter wollen ebenfalls nachziehen. 

 8. Hygieneartikel 
Ebenfalls mit sieben Prozent Mehrwertsteuer werden künftig Hygieneartikel wie Tampons besteuert. Bisher mussten Frauen dafür die gesetzlichen 19 Prozent blechen, wobei es sich bei Periodenprodukten keineswegs um Luxusartikel handelt. Dank einer Petition und 120.000 Unterschriften von Frauen UND Männern, sah sich die Regierung im Oktober 2019 gezwungen, Tampons und Co. aus der Klassifikation der umgangssprachlich als  "Luxussteuer" betitelte 19-Prozent-Mehrwertsteuer herauszustreichen. Für viele Befürworter dieser Petition ging es im Übrigen nicht darum, ein paar Cent zu sparen, sondern einzig und allein darum, dass ausschließlich die menstruierende Bevölkerung benachteiligt wird. 

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