Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Möchte Namen rechtlich schützen lassen

Schutz von Marke: Beyoncé nennt Blue Ivy eine “kulturelle Ikone”

Um ihrer Tochter einmal ermöglichen zu können, ihr eigenes Label unter ihrem Namen zu führen, möchte “Blue Ivy” markenrechtlich schützen zu lassen. Ob ihr dieser Coup gelingen wird?

Die Sache mit dem Namen

Laut “umrechnung.org" und ihrem Weltbevölkerungszähler atmen, spielen, arbeiten und leben zum redaktionellen Zeitpunkt rund 7,618 Milliarden Menschen auf unserem Planeten. Dass es da ab und zu zu Verwechslungen kommt und mehrere Personen den gleichen Vor- und Nachnamen aufweisen, ist natürlich keine Überraschung mehr. Erstaunlicher ist es somit, dass sich diverse Superstars ein Markenrecht auf jene Zurufe sichern und somit all ihren Namensvettern einen Strich durch die Rechnung machen. US-Superstar Rihanna konnte nach einem gestellten und bewilligten Antrag das Label “Fenty” gründen, welches von ihrem bürgerlichen Familiennamen inspiriert worden war und mittlerweile für Produkte im Bereich Kosmetik, Kleidung und Co. verwendet wird. Glaubt man den Angaben von “MyHeritage”, so hat die “Bitch Better Have My Money”-Interpretin mindestens 5.903 Personen die Möglichkeit genommen, sich ebenfalls unter dem Titel selbstständig zu machen oder jenen in einem Slogan zu verwenden …

Und während RiRi selbst ihren eigenen Vater verklagt hatte, welcher den gemeinsamen Nachnamen für seine Zwecke missbrauchte, versucht sich ihre Kollegin Beyoncé vor solch einem Streich zu schützen. Laut dem Team von “The Blast” stattete die dreifache Mutter selbst einem Richter einen Besuch ab und versucht aktuell den Namen ihrer Erstgeborenen - Blue Ivy - markenrechtlich schützen zu lassen. Doch warum das Ganze?

Laut den Journalisten befindet sich die Musikerin zum redaktionellen Zeitpunkt in einem Rechtsstreit mit Wendy Morales, welche ein Business unter diesem Zuruf führt und jenes nicht umschreiben lassen möchte. Laut Gerichtsakten von “The Blast” ist Beyoncé der Ansicht, dass sie Vorrang haben würde, weil ihre sieben Jahre alte Tochter eine “kulturelle Ikone” ist. Morales erklärte daraufhin, dass sie ihre Firma bereits vor über einem Jahrzehnt gegründet habe, Blue Ivy Carter damals noch nicht einmal auf der Welt war und ihr demnach das Markenrecht zugesprochen werden sollte …

“[Morales behauptet], dass ihre Kunden und Kundinnen wahrscheinlich das Boutique-Hochzeitsplanungsunternehmen und Blue Ivy Carter, die Tochter von zwei der berühmtesten Künstler der Erde, verwechseln könnten. Das ist leichtsinnig und sollte im Kompletten abgelehnt werden”, erklärten Beyoncés Anwälte im Rechtsstreit und wollen nicht, dass Wendy als Siegerin vor Gericht hervorgeht.