Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Soll sich nicht an Abmachungen gehalten haben

Kollegah wird dank eigener Marke “Deus Maximus” verklagt

Nachdem der Rapper mit einer in Dresden ansässigen Online-Handelsfirma einen Deal eingegangen war und sich schließlich nicht an die Absprachen gehalten hatte, wurde er auf 250.000 Euro Schadenersatz verklagt.

Rapper wird verklagt

Kollegah ist längst mehr als nur ein Sprechgesangskünstler und hat sich stattdessen ein komplett eigenes Imperium aufgebaut. Im September 2016 zum Beispiel gründete er sein Label “Alpha Music Empire” und veröffentlicht seither alle Tracks unter seiner eigenen Flagge. Passend dazu hat er ebenfalls die Acts Jigzaw und Seyed unter Vertrag genommen und promotet beide Musiker. Neben jenem Standbein konnte Felix Blume, so sein bürgerlicher Name, sein eigenes Fitness- und Ernährungsprogramm auf den Markt bringen, welches sich “Bosstransformation” nennt und weit über 10.000 Menschen beim Abnehmen helfen.

Und sollte dies alles noch nicht reichen, hatte sich Kollegah natürlich noch einen weiteren Move ausgedacht: Mit einem Team von kreativen Köpfen gestaltete der Rapper mit stahlharten Muskeln ebenfalls seine erste eigene Klamottenlinie, nannte den ganzen Spaß “Deus Maximus” und versuchte zu Beginn eine in Dresden ansässige Online-Handelsfirma zu beauftragen, welche sich mit der Abwicklung der Einkäufe befasste. Nach dem Abschluss eines Lizenzvertrages soll er dazu verpflichtet worden sein, jene Shirts, Kapuzenpullover und Co. via Instagram zu vermarkten und somit den Verkauf anzukurbeln ...

... Doch scheinbar hat sich Kollegah nicht ganz an die Abmachungen gehalten, muss nun vor dem Landgericht in Düsseldorf aussagen und seine Unschuld beweisen.

Gebrochen hatte er den eigentlichen Lizenzvertrag, nachdem der Deutsch-Rapper Ende des Jahres 2017 die Promo-Aktionen abgebrochen und im Januar 2018 mit einem weiteren Unternehmen kollaborierte, welches ebenfalls mit der Kaufabwicklung beauftragt worden war. Die eigentliche Kündigungsfrist von acht Monaten hatte der “Wat is’ denn los mit dir”-Interpret demnach nicht eingehalten und muss, sollte es zu einer Verurteilung kommen, tief in die Tasche greifen. Die in Dresden ansässige Online-Handelsfirma verklagte den Rapper auf stolze 250.000 Euro. Laut “dpa” war die damalige Zusammenarbeit einvernehmlich beendet worden und der Künstler selbst sei ebenfalls nicht einmal ein Vertragspartner, sondern hätte alles über seine eigenen Unternehmen laufen lassen.

Wie die Sache wohl ausgehen wird?!