Alle zwei Jahre wieder muss der Mindestlohn laut Gesetz neu festgelegt werden – am 1. Januar 2019 ist es wieder soweit. Vor nun fast genau zwei Jahren stieg der Allgemeine Gesetzliche Mindestlohn bereits von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde angehoben. Jetzt folgt der nächste Schritt: Ab 2019 soll er demnach 9,19 Euro betragen. Bereits ein Jahr später soll dabei eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro erfolgen.
Steuer-Neuerungen
Wer bislang Probleme hatte, seine Steuererklärung bis zur Frist im Mai fertigzustellen, darf sich freuen – denn für das Steuerjahr 2018 gilt nun der 31. Juli als neuer Abgabetermin. Trödler oder Meister Prokrastination bekommen somit ganze zwei Monate länger Zeit, ihre Erklärung einzureichen. Abgesehen davon steigt zudem noch der Grundfreibetrag bezüglich der Einkommenssteuer. Bei ledigen Steuerzahlern steigt dieser von 9.000 Euro auf 9168 Euro. Bei verheirateten steigt die Summe gleichzeitig wieder auf das Doppelte, also 18.336 Euro.