Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Oberverwaltungsgericht fällt Urteil

Bushidos Album “Sonny Black” wird vom Index genommen

Vier Jahre nach dem Release seiner LP “Sonny Black” kann sich Bushido freuen. Sein Werk wurde soeben vom Index genommen und ist wieder freiverkäuflich.

Kunstfreiheit schlägt Jugendschutz:

Ein GQ-Award, Bambi, zwei MTV EMAs und fünf ECHOs kann Anis Mohamed Youssef Ferchichi sein Eigen nennen, welcher seit fast zwanzig Jahren die deutschen, österreichischen und schweizer Single-Charts einnehmen und eine Nummer-eins-LP nach der anderen mit seinem Alter Ego Bushido auf den Markt bringen kann. Sein zehntes Werk - “Sonny Black” - kam bereits 2014, wurde im Folgejahr indiziert und seither nur noch von Erwachsenen erstanden werden. Auf der Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stehen über 100 CDs, welche Menschen unter 18 Jahren davor schützen sollen, dass sie von radikalen Inhalten negativ beeinflusst werden.

Der Rapper hatte vor NRWs höchstem Verwaltungsgericht geklagt und wie es ausschaut, den Prozess gewonnen: Wie das Oberverwaltungsgericht in Münster nun entschieden hat, kann sich Bushido freuen, denn sein Werk “Sonny Black” war zu Unrecht auf den Index gesetzt worden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Inhalte hatte die Kunstfreiheit des 39-jährigen Rapper damals nicht anerkannt und die LP verbannt. Das Werk soll ab jetzt wieder erworben werden können.