Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Auktion am 26. Mai 2018

Michael Jacksons legendären "Moonwalk"-Slipper zur Versteigerung angeboten

Fast neun Jahre nach dem plötzlichen Ableben von Michael Jackson kommen seine schwarzen Slipper unter den Hammer.

Moonwalk als Markenzeichen

Am 25. Juni 2018 werden wir den neunten Todestag von Michael Jackson zelebrieren müssen. Seine Lieder und sein Geist weilen noch immer unter uns, seine Fans wollen sich nicht vom verstorbenen King of Pop verabschieden. Doch nicht nur Michaels Stimme, sondern auch seine unvergesslichen Bewegungen bleiben uns ewig in Erinnerung. Sein Markenzeichen, der legendäre Moonwalk, wird millionenfach adaptiert seit Jacko den Move beim “Motown 25 TV Special” im Jahr 1983 erstmals aufführte.

Michael Jackson Best MoonWalk Ever!! [HD]
Michael Jackson Best MoonWalk Ever!! [HD]

Versteigerung im Mai

Hardcore-Fans, welche das nötige Kleingeld herumliegen haben, können sich jetzt im Übrigen freuen: Jene schwarzen Slipper, welche MJ bei den Proben der Show getragen hat, können schon bald ersteigert werden. Wie “SkyNews” unter Berufung der “GWA-Auctions” berichtet, kommen seine Moonwalk-Schuhe am 26. Mai 2018 unter den Hammer. Dazu wurde das Auktionshaus wie folgt zitiert: “Wir haben Fotos gefunden, welche beweisen, dass Michael Jackson diese Schuhe bei seiner Generalprobe getragen hat. Diese Treter wurden noch nie bei einer Auktion angeboten und sind das erste Paar, das, unseres Wissens nach, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Kein anderes Paar hat in den vergangenen 35 Jahren das Tageslicht erblickt. Es ist durchaus möglich, dass Michael diese Schuhe auch während seines Auftrittes getragen hatte, denn laut dem Echtheitszertifikat bezeichnete er dieses Paar als seine 'magischen Schuhe‘. Und ein anderes Paar, welches er bei seinen Performances getragen hat, ist nie aufgetaucht.”

Wer für den Spaß bieten möchte, muss am 26. Mai 2018 im Hilton Hotel in Universal City, Kalifornien anwesend sein oder dem Auktionator per Telefon eine Summe nennen, welche nicht überboten werden darf.