Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Macht Ex-Frau schlecht

Gerichtliche Angelegenheiten: Nas kämpft um seinen achtjährigen Sohn

Scheinbar darf der Rapper seinen Sohn nicht sehen, obwohl er sich mit Kelis das Sorgerecht teilt. Mittlerweile soll er seine Anwälte eingeschaltet haben.

Macht Ex-Frau schlecht

Alleine in Deutschland werden 46,2 Prozent aller Ehen mit der Zeit wieder geschieden. Viele junge Menschen wollen sich aus diesem Grund gar nicht erst das Jawort geben, da man nach einer Trennung nicht nur viel Geld verlieren kann, sondern auch noch weitere Strapazen auf sich nehmen muss. Sollte es zwischen einem Ehepaar mal richtig krachen, werfen sich Mann und Frau Dinge an den Kopf und versuchen den jeweiligen Ex-Partner bei seinen Freunden und der Familie schlecht zu machen. Was vielleicht verrückt klingt, kommt leider immer häufiger vor und auch die Tatsache, dass die eigenen Kinder später zwischen den Stühlen stehen und nicht wissen, zu welchem Elternteil sie ziehen sollen, hilft einem dabei nicht weiter.

Musiker Nas könnte darüber ebenfalls ein Lied singen und erklärte öffentlich, dass seine Ex-Frau ihm den gemeinsamen Sohn wegnehmen möchte. “[Ich] habe versucht, mit Kelis in den vergangenen Jahren zusammen zu arbeiten. Dennoch erlaubt sie mir nur den Kontakt, wenn es ihr gerade passt.”

Im Interview mit “The Blast” gestand Nas ebenfalls, dass sein Sohn Knight Jones “ihn seit Monaten nicht gesehen” hat, da Kelis “es nicht einsehen will, dass er bei mir ist”.

50.000 Euro Kindesunterhalt

Bereits vor acht Jahren gingen beide Interpreten getrennte Wege, 2010 wurde die Scheidung finalisiert und Nas sprach erstmals über sein Leben als Single-Daddy. “Es ist verrückt. Ich bezahle momentan mehr Geld an die Mütter meiner beiden Kinder, als manche Künstler überhaupt verdienen. […] Scheidungen können verrückt und dreckig sein.”

Kelis selbst, welche mit dem Nummer-eins-Hit “Milkshake” selbst für einen Grammy nominiert war, wollte sich unterdes noch nicht selbst zu Wort melden.