Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Nach dem Horror von Manchester

Justin Bieber: Terror-Teenager ist schuldig!

Der 17-Jährige, der einen Anschlag für ein Justin-Bieber-Konzert geplant hatte, wurde jetzt verurteilt.

IS-Bekennerschreiben gefunden

Ein Teenager aus Großbritannien wurde verurteilt, nachdem er einen Anschlag geplant hatte. Stattfinden sollte dieses Ereignis während eines Konzerts von Justin Bieber in der englischen Stadt Cardiff. Und das nur einen Monat nach der Terrorattacke bei einem Auftritt von Ariana Grande in Manchester.

Laut der Zeitung „The Guardian“ hatte die Polizei den jungen Mann längere Zeit beobachtet und eingegriffen, bevor es zu spät war. Sie stürmten das Haus seiner Eltern am 30. Juni 2017 – An dem Tag an welchem der Anschlag geplant war. In dem Anwesen fanden sie ein IS-Bekennerschreiben, in welchem stand, dass der Angriff die Antwort auf die andauernden Bombenabwürfe auf Syrien und den Irak sein sollte. Zudem gab es eine zweite Notiz, in welcher Rhondda Cynon Taf den genauen Ablauf seines Plans dokumentierte. Die Beamten entdeckten abschließend einen Hammer und ein Messer in dem Rucksack des nun Verurteilten.

Hass darf nicht gewinnen

Der Brite sagte im Gerichtssaal, dass er nur am Ruhm und dem IS interessiert war, aber wohl nicht vor hatte, den Anschlag wirklich durchzuführen. Er gab außerdem zu Protokoll, dass er nicht an den Islam glaubt und auch keine Ausgabe des Korans besitze. „Ich wollte einfach nur schauen, wie einfach es für Leute ist, die sich für Terrorismus interessieren, im Internet an Informationen zu kommen“, gab Rhondda Cynon Taf als Begründung ab. Diese absurde Idee wird der 17-Jährige, welcher bis zum 10. Januar 2018 auf sein rechtmäßiges Urteil warten muss, sein Leben lang bereuen.

Für potenzielle Konzertbesucher sind solche Vorfälle natürlich abschreckend. Deshalb sollte man sich an die Worte von Ariana Grande erinnern: „Wir werden nicht aufhören oder uns Angst machen lassen. Wir lassen uns nicht auseinanderreißen. Wir werden den Hass nicht gewinnen lassen!“