Kraftwerk verlieren wichtigen Rechtsstreit im Bereich der Samplenutzung
Im langjährigen Rechtsstreit zwischen der Gruppe Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham wurde nun ein bedeutender gerichtlicher Beschluss getroffen.
Im langjährigen Rechtsstreit zwischen der Gruppe Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham wurde nun ein bedeutender gerichtlicher Beschluss getroffen.
Am 31. Mai ist vor dem deutschen Verfassungsgericht eine bahnbrechende Entscheidung getroffen worden: Sampling sei demnach eine Kunstform und kein Diebstahl! Als Präzedenzfall wurde hierbei der bereits seit längerem andauernde Rechtskonflikt zwischen dem Produzenten Moses Pelham und der legendären Electro-Gruppe Kraftwerk aufgeführt.
Seit einigen Jahren kämpfen Anwälte um ein vernünftiges Urteil in der Situation. 1997 hatte der Pelham einen zweisekündigen Tonfetzen eines Kraftwerk-Songs für einen seiner Tracks verwendet. Da die Truppe nicht um Erlaubnis gebeten sowie nicht mit der Nutzung einverstanden war, erhoben sie eine Klage und ein kräftezehrender Streit vor Gericht begann.
Nun konnte der Produzent einen großen Teilerfolg verbuchen, da der Bundesgerichtshof das Samplen als Teil der künstlerischen Freiheit einstufte und ein Verbot "die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen" würde.
Gemeint ist mit dieser Stilrichtung wohl vor allem Hip-Hop, denn schon zu Anfangszeiten dieses Genres wurden Elemente aus Funk, -Soul und Jazzstücken in die Beats übernommen.
Diese gerichtliche Entscheidung ist vor allem für kleinere und unprofessionellere Produzenten eine große Erleichterung, da viele von ihnen bislang oft davor zurückgeschreckt haben, kleine Teile aus bekannteren Songs zu verwenden, um nicht verklagt zu werden. Der musikalische Horizont ist damit also auf jeden Fall erweitert worden!