Der Blitzermarathon 2025 startet am 7. April in vielen Bundesländern
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Der Blitzermarathon 2025 startet am 7. April in vielen Bundesländern
Vorsicht, Radarkontrolle

Blitzermarathon gestartet: Hier wird ab heute geblitzt

Temposünder aufgepasst: Der Blitzermarathon 2025 ist gestartet! Die erste Aktionswoche läuft vom 7. bis 13. April.

Blitzermarathon 2025: Wo wird geblitzt?

Ab heute heißt es wieder: Tempo drosseln! Der Blitzermarathon 2025 ist gestartet und läuft in vielen Bundesländern bis zum 13. April. Ziel der Aktion ist es, auf die Gefahren überhöhter Geschwindigkeit aufmerksam zu machen - besonders an Unfallschwerpunkten, auf sogenannten "Raserstrecken" sowie rund um Schulen und Kindergärten.

Je nach Bundesland variiert die Intensität der Kontrollen: Während etwa Hamburg und Niedersachsen die gesamte Woche blitzen, setzen Bayern und Thüringen nur am Haupttag der "Speed Week", dem 9. April, auf verstärkte Kontrollen.

Diese Bundesländer sind dabei:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Zu schnell gefahren? Diese Strafen drohen

Die Nutzung sogenannter Blitzer-Apps ist verboten
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Die Nutzung sogenannter Blitzer-Apps ist verboten

Sind "Blitzer-Apps" legal?

Für Autofahrende:
Laut § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es verboten, während der Fahrt ein Gerät zu benutzen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie Blitzer oder Radarfallen anzuzeigen oder zu stören. Dazu zählen:

  • Blitzer-Apps auf dem Smartphone
  • Navigationsgeräte mit aktivierter Blitzerwarnfunktion
  • spezielle Radarwarner

Wichtig: Es ist nicht nur die Nutzung verboten, sondern sogar schon das Bereitstellen zur Nutzung während der Fahrt - also auch, wenn du z. B. als Fahrer eine App offen hast, die der Beifahrer bedient.

Für Beifahrer:innen oder vor Fahrtantritt:
Ein Beifahrer darf zwar theoretisch eine Blitzer-App benutzen, aber der Fahrer oder die Fahrerin darf nicht über Warnhinweise informiert werden. Was jedoch erlaubt ist: Vor der Fahrt dürfen sich Fahrer:innen über bekannte Blitzerstandorte informieren, z. B. über Webseiten oder Radio-Nachrichten.

Was droht bei Verstoß?

  • ca. 100€ Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Im Einzelfall kann das Gerät auch beschlagnahmt werden

 

Quellen: ADAC / Oberlandesgericht Karlsruhe / Bußgeldkatalog 

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