Nick Carter
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Nick Carter
Musiker holt zum Gegenschlag aus

BSB Nick Carter verklagt vermeintliches Vergewaltigungsopfer

Im Dezember 2022 verklagte Shannon Ruth das BSB-Mitglied und bezichtigte ihn der Vergewaltigung in 2001. Nick Carter lässt sich diese Vorwürfe nicht länger gefallen und holte zum Gegenschlag aus.

Fall aus 2001

Shannon Ruth soll 17 Jahre jung gewesen sein, als sie auf ein Konzert der Backstreet Boys in Tacoma im US-Bundesstaat Washington ging. Nach der Show bat sie um ein Autogramm von Nick Carter, soll in den Tourbus eingeladen und von dem Musiker “aufs Bett gestoßen und vergewaltigt” worden sein.

21 Jahre später meldete sich der ehemalige Backstreet Boys-Fan bei der Polizei und verklagte, im Zusammenhang mit zwei weiteren Frauen, Carter. In einer Pressekonferenz sagte sie: “Obwohl ich Autistin bin und mit einer Zerebralparese lebe, glaube ich, dass nichts mich mehr beeinflusst oder einen nachhaltigeren Einfluss auf mein Leben gehabt hat als das, was Nick Carter getan und zu mir gesagt hat.”

Carters Anwalt sagte daraufhin gegenüber “PageSix”, dass es sich dabei um einen inszenierten “Pressegag” handeln würde und der Sänger unschuldig sei. “Diese Behauptung über einen Vorfall, der sich angeblich vor mehr als 20 Jahren ereignet hat, ist nicht nur rechtlich unbegründet, sondern entspricht überhaupt nicht der Wahrheit.”

Gegenklage

Mittlerweile sind gut sechs Wochen vergangen, Nick zog am 02. Februar 2023 selbst vor Gericht und verklagte Shannon Ruth und eine zweite Frau namens Melissa Schuman aufgrund von Verleumdung und Erpressung. “Mein Mandant hat keine Vergleichsangebote gemacht und weigert sich, irgendetwas mit Schuman oder Ruth zu verhandeln, nicht einmal, wenn sie ausdrücklich nach dem ‘Low-Ball-Angebot*‘ gebeten haben“, betonten die Anwälte des Superstars. [*die geringste finanzielle Summe, um die Klage abzuwenden]

Daraufhin erwiderte Ruths Anwalt Mark J. Boskovich: “Warum sollte Nick Carter mit seiner langen Geschichte des Missbrauchs von Frauen geglaubt werden? Eine Jury wird die Beweise abwägen und entscheiden.“