Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Kommt jetzt der Impfneid?

Bundeseinheitliche Lockerungen für Corona-Geimpfte

In einigen Bundesländern, darunter Rheinland-Pfalz und Saarland, gibt es sie schon: Lockerungen für vollständig Geimpfte und Corona-Genesene. In dieser Woche bringt auch die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg, welche mehr Freiheiten für Corona-Geimpfte vorsieht.

In einigen Bundesländern, darunter Rheinland-Pfalz und Saarland, gibt es sie schon: Lockerungen für vollständig Geimpfte und Corona-Genesene. In dieser Woche bringt auch die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg, welche mehr Freiheiten für Corona-Geimpfte vorsieht.

Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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 Flickenteppich bei Lockerungen für Geimpfte und Genesene 

Sollen vollständig geimpften Bürgern weniger Einschränkungen auferlegt werden, als nicht Geimpften? Diese Frage sorgt für hitzige Diskussionen in Politik und Gesellschaft – und die Meinungen könnten unterschiedlicher nicht sein. Die meisten Ministerpräsidenten haben einem bundeseinheitlichen Beschluss in den letzten Tagen bereits vorweggegriffen und im Alleingang über Lockerungen für Geimpfte in ihrem Bundesland entschieden. So gilt in Rheinland-Pfalz beispielsweise, dass Geimpfte den Getesteten gleichgestellt sind – auch bei einer Inzidenz über 100. Bei der Einreise aus Hochinzidenzgebieten entfällt in Baden-Württemberg für Geimpfte die Quarantäne. Zudem entfällt für ebendiese eine Testpflicht bei Zoo- oder Friseurbesuchen. Selbiges gilt im Übrigen seit dem 03.05.2021 beispielsweise auch im Saarland. Welche Regelungen aktuell im Detail in Eurem Bundesland gelten, könnt ihr hier nachlesen.

 Mehr Rechte für Immunisierte schon Ende der Woche? 
Wie bereits bei den Infektionsschutzmaßnahmen der vergangenen Monate, herrscht nun auch in Bezug auf die Lockerungen für immunisierte Bürger alles andere als Einigkeit. Doch damit soll nun Schluss sein. Die Bundesregierung will nun für einheitliche Regelungen sorgen. Einen entsprechenden Entwurf für eine Verordnung, welche Geimpften und Genesenen ein Stück ihrer Freiheit zurückbringen soll, hat das Corona-Kabinett bereits auf den Weg gebracht. Besagte Verordnung soll bereits am Donnerstag (06.05.2021) im Bundestag verabschiedet und einen Tag darauf (07.05.2021) im Bundesrat dingfest gemacht werden. Ende der Woche, spätestens aber kommende Woche, sollen die Lockerungen dann in Kraft treten.

Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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 Zweiklassengesellschaft? 

Vollständig Geimpfte oder Genesene sollen dann bundeseinheitlich Getesteten gleichgestellt sein. Heißt: Wer vollständig geimpft oder von Corona genesen ist, kann in den Zoo, zur Fußpflege oder aber shoppen gehen, ohne einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Weiterhin sollen durchgeimpfte Personen sowie Genesene von den aktuell geltenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ausgenommen werden. Geimpfte und Genesene würden außerdem laut Entwurf bei Treffen mit Ungeimpften im Freundes- oder aber Familienkreis nicht mitgezählt werden. Auch könnten sie sich ohne weiteres mit mehreren anderen Geimpften treffen. Sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen, müssten sie sich nicht mal in Quarantäne begeben. Von den Lockerungen unberührt bleibt allerdings die Pflicht zum Tragen einer Maske, etwa beim Einkaufen. Ebenso gilt das Abstandsgebot nach wie vor für alle – egal ob geimpft oder nicht geimpft.

 Wer gilt als Geimpft und wer als Genesen? 
Als genesen gilt, wer durch einen mindestens vier Wochen alten PCR-Test nachweislich belegen kann, dass er oder sie höchstens vor einem halben Jahr positiv auf Corona getestet wurde. Menschen, die vor mindestens zwei Wochen ihre letzte Impfung erhalten haben, gelten als vollständig geimpft.

 Erste Kritik seitens der Ärztevertreter 
Gegenwind für die geplanten Lockerungen erhält die Bundesregierung vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsstandes. Die Vorsitzende, Ute Teichert, erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass es fatal wäre, wenn „Geimpfte und Genesene künftig von allen Testpflichten, etwa bei der Einreise, ausgenommen würden“. Vor allem auch mit Blick auf Virusvarianten. Denn wenn die verpflichtenden Tests für Reiserückkehrer entfallen, kann nicht mehr überprüft werden, ob sie Mutanten einschleppen. Auch die Testpflicht für Geimpfte in Schulen soll, wenn es nach dem BVGÖD ginge, unbedingt aufrechterhalten werden.

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 Spaltet der Impfneid nun die Gesellschaft? 

Die Impfbereitschaft in der Bevölkerung wächst. Doch viele, die sich gerne impfen lassen würden, dürfen aufgrund der Impfpriorisierung oder einer Schwangerschaft, bzw. Stillzeit, einfach nicht. Während sich die einen nun über Lockerungen freuen und etwa von Ausgangs- und Kontaktbeschräkungen ausgenommen werden, schauen die anderen in die Röhre: Nicht-Geimpfte müssen sich wohl noch einige Wochen mit dem Corona-Blues rumschlagen und auf die wiedergewonnenen Freiheiten der anderen verzichten. Ein Umstand, der dafür sorgen könnte, dass sich in der Gesellschaft zwei Lager bilden. Die einen, die eine Ungleichbehandlung in den Lockerungen sehen und sich benachteiligt fühlen, weil sie nicht wie Geimpfte und Genesene schon bald ohne nervigen Corona-Test bei Sonnenschein im Biergarten sitzen dürfen. Und die anderen, die sich mit den vollständig Immunisierten solidarisieren und es als richtig empfinden, dass ebendiese einige ihrer Freiheiten zurückerhalten. Angesichts des aktuell hohen Impftempos bleibt zu hoffen, dass dieses beibehalten und schon bald jedem Bürger, ungeachtet von Priorisierungsgruppen, ein Impfangebot gemacht werden kann.