Vollständig Geimpfte oder Genesene sollen dann bundeseinheitlich Getesteten gleichgestellt sein. Heißt: Wer vollständig geimpft oder von Corona genesen ist, kann in den Zoo, zur Fußpflege oder aber shoppen gehen, ohne einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Weiterhin sollen durchgeimpfte Personen sowie Genesene von den aktuell geltenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ausgenommen werden. Geimpfte und Genesene würden außerdem laut Entwurf bei Treffen mit Ungeimpften im Freundes- oder aber Familienkreis nicht mitgezählt werden. Auch könnten sie sich ohne weiteres mit mehreren anderen Geimpften treffen. Sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen, müssten sie sich nicht mal in Quarantäne begeben. Von den Lockerungen unberührt bleibt allerdings die Pflicht zum Tragen einer Maske, etwa beim Einkaufen. Ebenso gilt das Abstandsgebot nach wie vor für alle – egal ob geimpft oder nicht geimpft.
Wer gilt als Geimpft und wer als Genesen?
Als genesen gilt, wer durch einen mindestens vier Wochen alten PCR-Test nachweislich belegen kann, dass er oder sie höchstens vor einem halben Jahr positiv auf Corona getestet wurde. Menschen, die vor mindestens zwei Wochen ihre letzte Impfung erhalten haben, gelten als vollständig geimpft.
Erste Kritik seitens der Ärztevertreter
Gegenwind für die geplanten Lockerungen erhält die Bundesregierung vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsstandes. Die Vorsitzende, Ute Teichert, erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass es fatal wäre, wenn „Geimpfte und Genesene künftig von allen Testpflichten, etwa bei der Einreise, ausgenommen würden“. Vor allem auch mit Blick auf Virusvarianten. Denn wenn die verpflichtenden Tests für Reiserückkehrer entfallen, kann nicht mehr überprüft werden, ob sie Mutanten einschleppen. Auch die Testpflicht für Geimpfte in Schulen soll, wenn es nach dem BVGÖD ginge, unbedingt aufrechterhalten werden.