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Sicher und bequem von zu Hause aus Stimmen abgeben

Landtagswahlen 2021: So funktioniert die Briefwahl

2021 ist ein Wahljahr - denn neben der Bundestagswahl im September, stehen am 14. März auch die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an. Wer wegen der Corona-Krise kein Wahllokal aufsuchen möchte, kann seine Stimme ganz einfach per Briefwahl abgeben. Wie das funktioniert, erklären wir Euch Schritt-für-Schritt.

2021 ist ein Wahljahr - denn neben der Bundestagswahl im September, stehen am 14. März auch die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an. Wer wegen der Corona-Krise kein Wahllokal aufsuchen möchte, kann seine Stimme ganz einfach per Briefwahl abgeben. Wie das funktioniert, erklären wir Euch Schritt-für-Schritt. 

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- Am 14. März sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz - 

 Briefwahl 2021: Wichtiger denn je 

Ursprünglich wurde die Briefwahl 1957 eingeführt, um kranken, behinderten oder anderweitig am Wahltag verhinderten Personen die Ausübung ihres Wahlrechts zu ermöglichen. Dass die Briefwahl 64 Jahre später elementär für eine Wahl an sich sein würde, damit hätte wohl kaum einer gerechnet. Doch dank der anhaltenden Pandemie rechnen Städte und Gemeinden nicht nur mit fehlenden Wahlhelfern, sondern auch damit, dass die Wahlbeteiligung in den Wahllokalen wesentlich geringer ausfallen wird als in den Jahren zuvor. Umso wichtiger ist also, dass wir in diesem Wahljahr alle auf die Briefwahl setzen. 

Fun Fact: Lange vor Corona entschieden die Bürger des US-Bundesstaats Oregon, dass sie ab 2004 ausschließlich per Briefwahl ihre Stimmen abgeben. Der Grund ist ein simpler: Oregons Bürger hatten einfach die Nase voll davon, sich an Wahltagen in Wahllokalen einfinden und lange Schlangen in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem ärgerte viele, dass sie nur diesen einen Tag Zeit hatten, wählen zu gehen oder eben auch nicht. Also entschieden sie 1998 per Volksentscheid, dass künftig alle Wahlen nur noch per Briefwahl durchgeführt werden. Keine Kabinen mehr, keine Urnen, keine Schlangen. Das gilt auch für die Wahlen auf Bundesebene, die von den einzelnen Staaten organisiert werden. Wer unbedingt will, kann seinen Zettel an bestimmten Orten zu Fuß abgeben, aber zugeschickt wird er nur per Post. 

 So beantragt Ihr die Briefwahl zur Landtagswahl in Baden-Württemberg: 

1. Online‐Antrag stellen

  • Bis zum 11. März 2021 um 11.00 Uhr habt Ihr die Möglichkeit Eure Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigt Ihr Eure Wahlbezirks‐ und Wählernummer. Diese findet Ihr auf Eurer Wahlbenachrichtigung, die Ihr vor ein paar Tagen per Post nach Hause geschickt bekommen habt. 
  • HIER könnt Ihr Eure Briefwahl-Unterlagen für die Landtagswahlen in Baden-Württemberg online beantragen. 
  • Hinweis: Solltet Ihr am Ende der Eingabe eine Fehlermeldung erhalten, gebt die Wahlbezirksnummer bitte ohne Bindestrich ein. Im Bedarfsfall hilft Euch auch die Wahl‐Hotline unter 0711 216−92233 bei der Antragsstellung weiter. 

2. Im Wahlbüro abholen

  • Ihr könnt die Briefwahlunterlagen auch persönlich abholen oder Eure Stimme direkt vor Ort abgeben. Im Stuttgarter Rathaus ist eine Antragstellung ab Montag, 15. Februar 2021 bis zum 12. März 2021 möglich.
  • Im äußeren Stadtgebiet werden Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ab dem 15. Februar 2021 von den Bezirksämtern ausgegeben, jedoch nur bis Donnerstag, 11. März 2021.
  • Sollte es Euch nicht möglich sein, die Unterlagen persönlich abzuholen, könnt Ihr auch eine andere Person damit beauftragen. Diese benötigt dazu allerdings eine schriftliche Vollmacht von Euch. Einen Vordruck findet Ihr auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

3. Per Post oder Fax anfordern

  • Füllt einfach den Wahlscheinantrag aus, den Ihr mit der Wahlbenachrichtigung von der Stadt Stuttgart erhalten habt. Solltet Ihr die Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand haben, könnt Ihr das Antragsformular zur Briefwahl HIER als PDF herunterladen und die Stadt Stuttgart per Post im ausreichend frankierten Umschlag oder per Fax an 0711 216−98540 schicken. 
  • Wichtig: Der Antrag muss persönlich unterschrieben sein und so rechtzeitig bei der Stadt eingehen, dass die Rücksendung nach Ausstellung der Unterlagen mit der Deutschen Post noch rechtzeitig bei Euch ankommt
  • Den Antrag sendet Ihr an folgende Adresse: Statistisches Amt, Postfach 70108, Eberhardstr. 37, 70173 Stuttgart.

4. Per E‐Mail anfordern

  • Alternativ könnt Ihr Euren Briefwahlantrag auch per E‐Mail stellen. Ihr müsst dabei Euren Vor‐ und Familiennamen, die Adresse Euer Hauptwohnung in Stuttgart und Euer Geburtsdatum angeben.
  • Euren Antrag sendet Ihr bis spätestens 11. März 2021 um 11:00 Uhr an [email protected].

Alle Infos zur Landtagswahl in Baden-Württemberg erhaltet Ihr übrigens hier: 

 So beantragt Ihr die Briefwahl für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: 

1. Per Post anfordern 

  • Nutzt das Formular auf der Rückseite Eurer Wahlbenachrichtigung. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann in einem frankierten Umschlag per Post an die zuständige Verwaltung geschickt oder dort eingeworfen werden. Zuständig ist laut Wahlleiter die Verbandsgemeinde, die verbandsfreie Gemeinde oder die Stadt, in der man wohnt.
  • 2. Per E-Mail beantragen 

  • In Rheinland-Pfalz kann die Briefwahl zudem per E-Mail beantragt werden. Dabei sind Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) sowie die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer anzugeben. Diese Nummern stehen auf der Wahlbenachrichtigung.
  • 3. Über das Internet 

  • Die Unterlagen zur Briefwahl können Bürger*innen in Rheinland-Pfalz auch direkt online über die Plattform "RLP direkt" per Formular beantragen. Auf diese Webseite führt im Übrigen auch der QR-Code, den Ihr auf Eurer Wahlbenachrichtigung vorfindet. 
  • 4. Im Wahlbüro abholen 

  • Die Briefwahl kann weiterhin auch vor Ort im Briefwahlbüro der jeweiligen Verwaltung beantragen werden. Dort kann während der Öffnungszeiten sogar direkt vor Ort gewählt werden. Die Unterlagen kann auch eine andere Person für Euch abholen, diese braucht dann aber eine Vollmacht von Euch. Die Vorlage dafür ist auf Eurem Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Allerdings: Der Bevollmächtigte darf das für maximal vier Wahlberechtigte erledigen.
  • Alle Infos zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz erhaltet Ihr übrigens hier: 

     Bis wann muss ich die Briefwahl beantragen? 
    Ihr solltet Euren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

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 Kann ich mir meine Briefwahlunterlagen auch in den Urlaub senden lassen? 

Tatsächlich, ja. Briefwahlunterlagen können nach Hause oder zum Urlaubsort gesendet werden, denn die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den man unter anderem im Internet findet.

 Fallen für mich kosten an, wenn ich per Briefwahl wähle? 
Jeder Wahlberechtigte erhält einen bereits frankierten Briefumschlag, sodass keinerlei Versandkosten anfallen. 

 Bedarf die Teilnahme an der Briefwahl einer Begründung? 
Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Juli 2013 die Ermöglichung der Briefwahl ohne Angabe von Gründen für verfassungsgemäß erklärt. Die Grundsätze der freien und geheimen Wahl sowie der Öffentlichkeit der Wahl würden durch die Briefwahl  nicht verletzt. Davor war es Pflicht, den Antrag auf die Briefwahl plausibel zu begründen und die Gründe für das Fehlen in den Wahllokalen mussten glaubhaft sein. Von dieser Pflicht sind Antragsteller seit 2013 komplett befreit. 

 So wählt Ihr per Briefwahl korrekt 
1. Wahlbenachrichtigung erhalten 
Drei bis vier Wochen vor einer Wahl erhaltet Ihr Eure Wahlbenachrichtigung.

2. Briefwahl beantragen 
Auf Eurer Wahlbenachrichtigung einfach ankreuzen, dass Ihr per Brief wählen wollt. Die Karte könnt Ihr bei Eurer Gemeinde abgeben oder in einem frankierten Umschlag per Post verschicken. Bei den meisten Gemeinden kann Briefwahl online beantragt werden - siehe oben. 

3. Briefwahlunterlagen erhalten 
Nach einigen Tagen erhaltet Ihr per Post die Briefwahlunterlagen. Nun gebt Ihr auf dem Stimmzettel Eure Stimme ab. Die Stimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben. Die auf dem Wahlschein unten befindliche "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" mit Datum und Unterschrift versehen. Den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.

4. Wahlbrief versenden 
Den zugeklebten roten Wahlbriefumschlag rechtzeitig – wir empfehlen spätestens drei Werktage vor der Wahl - innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben. Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.