Tatsächlich, ja. Briefwahlunterlagen können nach Hause oder zum Urlaubsort gesendet werden, denn die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den man unter anderem im Internet findet.
Fallen für mich kosten an, wenn ich per Briefwahl wähle?
Jeder Wahlberechtigte erhält einen bereits frankierten Briefumschlag, sodass keinerlei Versandkosten anfallen.
Bedarf die Teilnahme an der Briefwahl einer Begründung?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Juli 2013 die Ermöglichung der Briefwahl ohne Angabe von Gründen für verfassungsgemäß erklärt. Die Grundsätze der freien und geheimen Wahl sowie der Öffentlichkeit der Wahl würden durch die Briefwahl nicht verletzt. Davor war es Pflicht, den Antrag auf die Briefwahl plausibel zu begründen und die Gründe für das Fehlen in den Wahllokalen mussten glaubhaft sein. Von dieser Pflicht sind Antragsteller seit 2013 komplett befreit.
So wählt Ihr per Briefwahl korrekt
1. Wahlbenachrichtigung erhalten
Drei bis vier Wochen vor einer Wahl erhaltet Ihr Eure Wahlbenachrichtigung.
2. Briefwahl beantragen
Auf Eurer Wahlbenachrichtigung einfach ankreuzen, dass Ihr per Brief wählen wollt. Die Karte könnt Ihr bei Eurer Gemeinde abgeben oder in einem frankierten Umschlag per Post verschicken. Bei den meisten Gemeinden kann Briefwahl online beantragt werden - siehe oben.
3. Briefwahlunterlagen erhalten
Nach einigen Tagen erhaltet Ihr per Post die Briefwahlunterlagen. Nun gebt Ihr auf dem Stimmzettel Eure Stimme ab. Die Stimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben. Die auf dem Wahlschein unten befindliche "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" mit Datum und Unterschrift versehen. Den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
4. Wahlbrief versenden
Den zugeklebten roten Wahlbriefumschlag rechtzeitig – wir empfehlen spätestens drei Werktage vor der Wahl - innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben. Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.