FAQs: Landtagswahlen in Baden-Württemberg
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2021.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2021.
Mindestens 120 Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags. Diese Zahl kann sich durch mögliche Überhang- und Ausgleichsmandate noch erhöhen. Das Landesparlament Baden-Württembergs tagt in der Landeshauptstadt Stuttgart.
Wann wird gewählt?
Am 14. März 2021 von 8 bis 18 Uhr.
Seit wann wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?
Als erster Landtag fungierte die am 9. März 1952 gewählte Verfassungsgebende Versammlung. Nach Erfüllung ihres Auftrags, eine Verfassung für das aus den drei Ländern Baden, Württemberg und Württemberg-Hohenzollern vereinigte Baden-Württemberg zu erarbeiten, amtierte sie bis 1956 als erster Landtag des neu gegründeten Bundeslandes. Am 14. März 2021 wählen die Baden-Württemberger den 17. Landtag.
Wie oft wird gewählt?
Der Landtag Baden-Württembergs wird alle fünf Jahre gewählt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer ist wählbar?
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung bzw. Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das sogenannte passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.
Das Wort Mandat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder Ermächtigung. Die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags erhalten also einen Auftrag (= Mandat) von den Wählerinnen und Wählern.
Was ist ein Wahlkreis?
Zur Wahl des Landtags wird Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise eingeteilt. Ändern sich die Grenzen von Gemeinden oder Landkreisen, werden entsprechend die Grenzen der Wahlkreise geändert. Für die Stimmabgabe werden die Wahlkreise wiederum in Wahlbezirke eingeteilt. Dabei bildet jede Gemeinde mindestens einen Wahlbezirk. In größeren Gemeinden werden mehrere Wahlbezirke gebildet.
Wie viele Stimmen habe ich?
Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg eine Stimme. Diese geben sie für einen Kandidaten oder eine Kandidatin ihres Wahlkreises ab. Gewertet wird die Stimme jedoch zweimal. Zum einen dient sie dazu, die Gesamtsitzzahl einer Partei zu errechnen, zum anderen wird mit ihr ermittelt, welche Bewerber diese Sitze erhalten.
Was ist die Briefwahl?
Wer am 14. März 2021 nicht in sein Wahllokal gehen kann, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel (Wahlschein) dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an die Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, zurückschicken. Der Wahlbrief muss bis spätestens 18 Uhr des Wahltages bei der zuständigen Behörde eingehen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die in den Wahlkreisen antreten, werden von Parteien oder, wenn sie als Einzelbewerber antreten, von Wahlberechtigten in sogenannten Wahlvorschlägen vorgeschlagen. Parteien können in jedem der 70 Wahlkreise einen Bewerber sowie einen Ersatzbewerber vorschlagen, ein Einzelbewerber kann nur in einem Wahlkreis vorgeschlagen werden.
Wie werden die Sitze im baden-württembergischen Landtag verteilt?
Das baden-württembergische Landtagswahlrecht ist ein Mischsystem, in dem Elemente der Verhältniswahl und der Mehrheitswahl verbunden sind. Je mehr Stimmen für die Kandidaten und Kandidatinnen einer Partei abgegeben wurden, umso mehr Mandate bekommen die jeweilige Partei und deren Bewerber. Zunächst wird dabei die Gesamtsitzzahl errechnet, die einer Partei zusteht. Für die Umrechnung von Wählerstimmen in Parlamentssitze wird ein Divisorverfahren, das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren, eingesetzt.
Der Landtag tritt spätestens am sechzehnten Tage nach Beginn der Wahlperiode zusammen. Die aktuelle Wahlperiode endet am 30. April 2021. Daher muss die erste Sitzung des Landtags spätestens am 16. Mai 2021 stattfinden.
Quellen:
Land Baden-Württemberg
Bundesrat
Bundeszentrale für politische Bildung