Seit Mitte Januar sollen berechtigte Patienten laut dem Bundesgesundheitsministerium und der Corona-Schutzmasken-Verordnung in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Alle Berechtigten erhalten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese kommen laut Angaben der Techniker Krankenkasse direkt per Post an die Berechtigten nach Hause - ohne, dass sich der Berechtigte vorab um irgendetwas kümmern muss.
In mehreren Wellen erhalten bundesweit insgesamt rund 27 Millionen Menschen die Masken-Coupons, und zwar in dieser Reihenfolge:
1. Personen ab 75 Jahren
2. Personen ab 70 Jahren und
Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen (unabhängig vom Alter)
3. Personen ab 60 Jahren
Die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sieht vor, dass der Reihe nach die oben genannten Personengruppen angeschrieben werden. Es erfolgt kein Versand nach Bundesländern. Die erhaltenen Gutscheine können dann in zwei klar definierten Zeiträumen ebenfalls in Apotheken eingelöst werden. Bei der Techniker Krankenkasse können Versicherte mit Anspruch auf die Coupons diese bis zum 28. Februar 2021 und den zweiten vom 16. Februar bis zum 15. April 2021 in der Apotheke einlösen. Detaillierte Informationen darüber erhalten berechtigte Personen bei ihren zuständigen Krankenkassen direkt. Die Anspruchsberechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu.
Quelle:
Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2