Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Zweite Runde seit Mitte Januar

Vergünstigt für Risikogruppen: Apotheken verteilen FFP2-Masken

Risikogruppen bestmöglich schützen - dieses Ziel verfolgt das Bundesgesundheitsministerium derzeit. Deshalb senden Krankenkassen an Risikopatienten und Personen ab 60 Jahren ab sofort Gutscheine für vergünstigte FFP2-Masken.

 Kostenlose FFP2-Masken für etwa 27 Millionen Bürger 

Ab dem 15. Dezember 2020 konnten sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbar) in der Apotheke abholen. Das sah die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor. Abholen konnten sich berechtigte Patienten ihre kostenlosen Schutzmasken allerdings nur bis zum 6. Januar. Mit der neuen Verordnung, die Bund und Länder am 19. Januar 2021 beschlossen, verlängert sich nicht nur der Lockdown um weitere vier Wochen, es müssen auch in Geschäften und im öffentlichen Personenverkehr medizinische Masken wie OP-Masken oder FFP2-Masken getragen werden. Alltagsmasken aus Stoff sind damit in diesen Bereichen ausgeschlossen. "Auch FFP2-Masken bieten keinen hundertprozentigen Schutz vor dem Coronavirus. Sie sind kein Freifahrtschein dafür, unachtsam zu sein. Aber sie senken die Gefahr für eine Ansteckung erheblich. Und diejenigen in der Gesellschaft damit zu versorgen, die besonders von dieser Pandemie betroffen sind – das sollte es uns allen Wert sein", so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 15. Dezemeber. Wer bis zum 6. Januar keine kostenlose Maske erhalten hat, kann nun in einem zweiten Schritt vergünstigte FFP2-Masken bekommen.  

 Wer hat eine kostenlose Schutzmaske erhalten? 
Ein Anspruch auf Schutzmasken bestand dann, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft

 Wie komme ich jetzt noch an eine Maske? 

Die Anspruchsberechtigten hatten in der ersten Runde bis zum 6. Januar 2021 Zeit, sich drei Schutzmasken in der Apotheke ihrer Wahl abzuholen. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen. Weitere kostenlose FFP2-Masken stehen erstmal nicht zur Verfügung, dafür erhalten Personen der oben aufgeführten Risikogruppen Gutscheine für vergünstigte Masken.

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 Coupons kommen per Post nach Hause 

Seit Mitte Januar sollen berechtigte Patienten laut dem Bundesgesundheitsministerium und der Corona-Schutzmasken-Verordnung in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Alle Berechtigten erhalten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese kommen laut Angaben der Techniker Krankenkasse direkt per Post an die Berechtigten nach Hause - ohne, dass sich der Berechtigte vorab um irgendetwas kümmern muss. 

In mehreren Wellen erhalten bundesweit insgesamt rund 27 Millionen Menschen die Masken-Coupons, und zwar in dieser Reihenfolge:  

1.    Personen ab 75 Jahren
2.    Personen ab 70 Jahren und
       Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen  (unabhängig vom Alter)
3.    Personen ab 60 Jahren

Die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sieht vor, dass der Reihe nach die oben genannten Personengruppen angeschrieben werden. Es erfolgt kein Versand nach Bundesländern. Die erhaltenen Gutscheine können dann in zwei klar definierten Zeiträumen ebenfalls in Apotheken eingelöst werden. Bei der Techniker Krankenkasse können Versicherte mit Anspruch auf die Coupons diese bis zum 28. Februar 2021 und den zweiten vom 16. Februar bis zum 15. April 2021 in der Apotheke einlösen. Detaillierte Informationen darüber erhalten berechtigte Personen bei ihren zuständigen Krankenkassen direkt. Die Anspruchsberechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu. 

Quelle:
Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2