Beschlüsse von Bund und Ländern, die ab Mittwoch (16.12.) bis zum 10. Januar 2021 gelten, in kürze Zusammengefasst:
Einzelhandel: Schließung vom 16. Dezember bis 10. Januar. Ausnahme: Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken – z.B. Apotheke, Post, Lieferdienste, Lebensmittelgeschäfte, Banken, Tankstellen, etc.
Alkoholverkaufsverbot: Im öffentlichen Raum darf vom 16. Dezember bis zum 10. Januar kein Alkohol verkauft und ausgeschenkt werden
Körperpflege/Styling: Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagepraxen werden ebenfalls ab dem 16. Dezember geschlossen
Gastronomie: Wie Bars und Clubs auch bleiben Restaurants auch weiterhin geschlossen. Die Abholung und Lieferung von Speisen ist erlaubt
Schulen/Kitas: Schließen vom 16. Dezember bis zum 10. Januar grundsätzlich. Fortan steht in Schulen „Distanzlernen“ auf dem Plan. Die Präsenzpflicht wird abgeschafft. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. Kitas werden analog zu Schulen verfahren
Hochschulen: Keine allgemeine Regelung – von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Mix aus Präsenz- und Online-Lehre. Seit dem 26.11.2020 sollen bayerische Hochschulen und Universitäten "grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen (mit Ausnahme insb. von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen)"; die Hochschulbibliotheken bleiben geöffnet. Auch in NRW findet der Hochschulbetrieb seit dem Wintersemester 2020/21 nur noch digital statt
Reisen: Nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und ins Ausland sollten vermieden werden – kein Verbot. Anmelde- und Quarantänepflicht bei Einreise aus ausländischem Risikogebiet besteht weiterhin