Wer noch Feuerwerkskörper aus vergangenen Jahren besitzt, darf diese ebenfalls nicht auf Straßen oder öffentlichen Plätzen zünden. Wer noch Knaller besitzt oder in Deutschland zugelassene Böller im Ausland gekauft hat, darf diese auf seinem Privatgrundstück zünden.
"Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems", zitierte die Bild aus der Beschlussvorlage in 2020. Zwölf Monate später hat das Verwaltungsgericht Berlin das bundesweite Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk ebenfalls bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht wies eine entsprechende Beschwerde von Pyrotechnikherstellern, Händlern sowie eines Käufers zurück, welche das Aus der Industrie befürchten.
Ebenfalls sind aufgrund der aktuellen Corona-Lage an Silvester ab 15.00 Uhr bis 09.00 Uhr am 01. Januar 2022 Ansammlungen von mehr als zehn Menschen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und ihrer Umgebung verboten.