Was sagt die Verbraucherzentrale?
Als Black Friday (Schwarzer Freitag) wird in den USA der Freitag nach Thanksgiving bezeichnet. Da Thanksgiving immer auf den vierten Donnerstag im November fällt, gilt der darauffolgende Freitag als Beginn der Weihnachtseinkaufsaison. Mit Schnäppchen locken Händler die Menschen in ihre Shops. Aber nicht immer sind die angeblichen Schnäppchen auch welche. Wer vom Black Friday profitieren will, sollte sich vorher gut informieren. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat hierzu einige Tipps bereitgestellt.
Aufgeblasene Rabatte an Black Friday und Cyber Monday
Handelt es sich bei diesem Angebot tatsächlich um ein Schnäppchen? Das solltet Ihr Euch immer fragen. Um auf der sicheren Seite zu sein, hilft nur eins: Die Preise mit Hilfe von Preissuchmaschinen vergleichen. Oftmals sind die Rabatte in den Onlineshops an diesen Aktionstagen laut der Verbraucherzentrale "aufgeblasen". Ein Beispiel: Ein Onlinehändler reduziert einen Kühlschrank von 450 Euro auf 279 Euro. Das sind satte 38 Prozent weniger. Beim angezeigten Ursprungspreis handelt es sich aber nicht um den eigentlichen Marktpreis, sondern um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Der Marktpreis liegt wahrscheinlich ohnehin nur noch bei 299 Euro. Heißt: Händler setzen die UVP vor den Schnäppchenwochen hoch, um sie dann am Black Friday und Cyber Monday wieder runterzusetzen. Ein psychologischer Trick, der dem Kunden das Gefühl eines Schnappers vermittelt. Stichproben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben zudem gezeigt, dass die Preisreduzierungen an solchen Rabatttagen durchschnittlich bei unter 20 Prozent, statt versprochener 50 Prozent lagen.