Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Ein Schweizer Internetanbieter macht ein verlockendes Angebot

18 Jahre Gratis-Internet: Wenn Eltern ihre Kinder Twifia oder Twifius nennen

"Nenne Dein Kind Twifia oder Twifius und schon surft Deine Familie 18 Jahre lang gratis durchs Netz" - so lautet die Kampagne des Schweizer Anbieters "Twifi". Ein Elternpaar hat die Chance bereits genutzt.

 18 Jahre Internet for free, wenn ... 

"Hallo - ich heiße wie ein Internetanbieter": So könnten sich Twifi-Babys in ein paar Jahren vorstellen. Denn der Internetprovider "Twifi" aus dem Schweizer Kanton Graubünden bietet Eltern jetzt 18 Jahre kostenloses Internet an, wenn diese ihre Kinder Twifia oder Twifius nennen. Was eher nach einem fiktiven Namen aus einer Fantasy-Saga klingt, soll seitens des Internetanbieters absolut ernst gemeint sein - und das erste Elternpaar, das dem Aufruf nachgekommen ist, hat sich laut Schweizer Medienberichten bereits gefunden.

 Geburtsurkunde einschicken für Gratis-Internet 
Auf der Webseite Twifis wirbt das Unternehmen direkt auf der Startseite mit dem ungewöhnlichen Angebot. So heißt es: "Nenne Dein Kind Twifia oder Twifius und schon surft Deine Familie 18 Jahre lang gratis durchs Netz". Um das Angebot wahrnehmen zu können, sollen Eltern die Geburtsurkunde ihres Neugeborenen hochladen. Nach erfolgter Verifizierung schenkt "Twifi" der Familie dann 18 Jahre Internet for free. Grund für die kuriose Marketingaktion: "Twifi" selbst erblickte erst vor knapp zwei Monaten das Licht der Welt und will sich mit dem Lockangebot wohl nicht nur einen Namen, sondern auch ein Standing erarbeiten und gegen große Konkurrenten durchsetzen. 

 Erstes "Twifi"-Baby ist bereits geboren 

Laut "Twifi" und Schweizer Medien wie der Illustrierten "Blick", soll es bereits ein Elternpaar aus dem Kanton Graubünden geben, dass seinem Nachwuchs den ungewöhnlichen Namen aufgedrückt hat. Laut Angaben der Zeitung "Blick", die die Meldung verbreitete, soll der 35-jährige Vater des Mädchens die Aktion des Providers erst für einen Scherz gehalten haben. Einziger Hoffnungsschimmer für das Marketing-Baby: Das Kind soll nur mit dem dritten Vornamen auf "Twifia" getauft worden sein - die beiden ersten Namen des zwei Wochen alten Mädchens wollten die Eltern nicht verraten. "Wir wollen gegenüber unserem Umfeld unerkannt bleiben, weil wir uns nicht dafür rechtfertigen wollen. Denn der Vorwurf, den Namen unseres Kindes verkauft zu haben, trifft uns sehr. Ein wenig schämen wir uns auch", soll der Vater des Kindes im "Blick"-Interview geäußert haben. 

 Ungewöhnliche Namen kein Einzelfall 

Dass Eltern ihren Kindern ungewöhnliche Namen geben, ist übrigens kein Einzelfall. Bereits 1959 soll ein Hamburger Ehepaar seine Tochter Pepsi-Carola genannt haben. Angeblich soll dafür ein Betrag von 10.000 Mark seitens des Getränkeherstellers Pepsi geflossen sein - zudem heißt es, ein Konzernleiter sei Patenonkel geworden. Wie "WELT" berichtet, bekam Pepsi-Carola "bis zu ihrer Hochzeit jedes Jahr Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke von der Firma – ein Fahrrad, eine Puppe und immer eine Kiste Cola". Zulässig sind diese Markennamen für Kinder in Deutschland eigentlich nicht - doch wie immer gibt es Ausnahmen. Etwa dann, wenn ein Markenname mit einem gängigen Vornamen identisch ist. Das letzte Wort hat jedoch das Standesamt. Sind die Beamten der Meinung, dass das Kind unter seinem Namen leiden würde, verweigern sie ihre Zustimmung. So wurden bereits einige Babys vor Namen wie "Gucci" oder "November" bewahrt. Übrigens: Anders als der Markenname des italienischen Luxusdesigners "Gucci" wurde "Dior" als zulässiger Name erklärt - allerdings nur, weil dieser seinen Ursprung im Senegal hat. Dort gilt "Dior" als gängiger Vorname für Mädchen.