"Wer nachweisen kann, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann die Kosten des heimischen Arbeitszimmers von der Steuer absetzen – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr. Das ist schwierig für alle, deren Betriebsgebäude grundsätzlich geöffnet ist, aber deren Chefin oder Chef keine ausdrückliche Anweisung für das Arbeiten von zu Hause gegeben hat, sondern dies nur 'empfiehlt'."
Weil das jedoch nicht ganz fair scheint, beschloss die Bundesregierung laut der "FAZ" nun einen Plan, Arbeitnehmer im Home-Office steuerlich zu entlasten. So könnten Beschäftigte für jeden Arbeitstag in den eigenen vier Wänden fünf Euro pauschal absetzen. Dies sei bis zu einem Betrag von 600 Euro möglich. Inbegriffen sind hierin auch die Kosten für Strom, Telefon und Internet. "Die Homeoffice-Pauschale ist die flexible Antwort auf die verkrustete Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer - unbürokratisch und leicht nachvollziehbar", erklärt der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm gegenüber der "FAZ". Die Regelung soll dabei "diejenigen entlasten, die während der Pandemie von zu Hause aus Enormes geleistet haben", so Brehm.
Recht auf schnelles Internet?
Die steuerlichen Faktoren des Home-Office sind jedoch nicht der einzige Punkt, den die CSU auf ihrer Liste hat. So heißt es nach Informationen, die der "Bild"-Zeitung vorliegen, dass die CSU außerdem will, "dass ein Homeoffice-fähiger Internetanschluss Pflichtbestandteil des von uns geplanten Rechts auf schnelles Internet wird." Das könnte bedeuten, dass künftig jeder ein Recht auf eine schnelle Internetleitung hat.