Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Mobiles Arbeiten in Zeiten der Corona-Krise

Home-Office dank Corona: Das könnt Ihr von der Steuer absetzen

Wer während der Corona-Krise von zu Hause aus arbeitet, kann bestimmte Auslagen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Nun soll die Bundesregierung eine Home-Office-Pauschale in Höhe von 600 Euro planen.

 Jetzt schon an die Steuererklärung 2020 denken 

Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen - das zeigt sich in der Corona-Krise deutlich. Von heute auf morgen wurden über eine Million Arbeitnehmer in Deutschland ins Home-Office geschickt. Dass das Arbeiten von zu Hause aus nicht nur entspannter, sondern auch gesünder ist, zeigte wiederum eine Studie der mhplus-Krankenkasse. So gaben 56 Prozent der 1.500 Befragten an, ihr Schlafdefizit dank des Home-Offices reguliert zu haben und die gewonnene Zeit, die durch den Arbeitsweg wegfällt, für sportliche Betätigungen zu nutzen. Physisch und psychisch hat das Home-Office sich also als Glücksfall für den ein oder anderen Angestellten herausgestellt - aber wie sieht das ganze finanziell aus? Kann ich die Arbeit aus den eigenen vier Wänden steuerlich absetzen, auch wenn mir kein Arbeitszimmer zur Verfügung steht? 

 Kann man Zeit im Home-Office steuerlich absetzen? 
Von Seiten der IG Metall heißt es: "Nach aktuellem Steuerrecht können Beschäftigte die Kosten für ihr Arbeitszimmer nur dann absetzen, wenn es sich dabei um einen eigenen Raum handelt. Ein Durchgangszimmer, den Küchentisch oder die Ecke im Wohnzimmer akzeptiert das Finanzamt nicht. Wer derzeit und über mehrere Wochen im Homeoffice in der Arbeitsecke im Wohnzimmer sitzt, geht leer aus. Denn der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der Raum wie ein Büro eingerichtet ist und ausschließlich oder nahezu ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen genutzt wird."

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 Regierung plant Pauschale von 600 Euro 

"Wer nachweisen kann, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann die Kosten des heimischen Arbeitszimmers von der Steuer absetzen – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr. Das ist schwierig für alle, deren Betriebsgebäude grundsätzlich geöffnet ist, aber deren Chefin oder Chef keine ausdrückliche Anweisung für das Arbeiten von zu Hause gegeben hat, sondern dies nur 'empfiehlt'."

Weil das jedoch nicht ganz fair scheint, beschloss die Bundesregierung laut der "FAZ" nun einen Plan, Arbeitnehmer im Home-Office steuerlich zu entlasten. So könnten Beschäftigte für jeden Arbeitstag in den eigenen vier Wänden fünf Euro pauschal absetzen. Dies sei bis zu einem Betrag von 600 Euro möglich. Inbegriffen sind hierin auch die Kosten für Strom, Telefon und Internet. "Die Homeoffice-Pauschale ist die flexible Antwort auf die verkrustete Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer - unbürokratisch und leicht nachvollziehbar", erklärt der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm gegenüber der "FAZ". Die Regelung soll dabei "diejenigen entlasten, die während der Pandemie von zu Hause aus Enormes geleistet haben", so Brehm.

 Recht auf schnelles Internet? 
Die steuerlichen Faktoren des Home-Office sind jedoch nicht der einzige Punkt, den die CSU auf ihrer Liste hat. So heißt es nach Informationen, die der "Bild"-Zeitung vorliegen, dass die CSU außerdem will, "dass ein Homeoffice-fähiger Internetanschluss Pflichtbestandteil des von uns geplanten Rechts auf schnelles Internet wird." Das könnte bedeuten, dass künftig jeder ein Recht auf eine schnelle Internetleitung hat.
 

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 Diese Werbungskosten können in der Einkommenssteuer geltend gemacht werden 

Viele Arbeitsmittel, die für das Home-Office benötigt werden, können steuerlich abgesetzt werden. Für die Kosten ihres Internetanschlusses können Arbeitnehmer so 20 Prozent der jeweiligen Monatsrechnung, maximal aber 20 Euro pro Monat, als Werbungskosten geltend machen.

Eine Liste, erstellt von der Frankfurter Rundschau, verdeutlicht noch einmal, welche Kosten direkt oder anteilig von der Steuer abgesetzt werden können:

  • Ausstattung des Arbeitszimmers (Schreibtisch, Bürostuhl): direkt und in voller Höhe absetzbar
  • Nachträgliche Errichtung eines Arbeitszimmers: direkt und in voller Höhe absetzbar
  • Renovierung des Arbeitszimmers: direkt und in voller Höhe absetzbar
  • Wohnungsmiete: anteilig
  • Nebenkosten wie Strom, Heizung: anteilig
  • Abschreibungen (Immobilien): anteilig
  •  Das sollten Pendler beachten 
    Wer von dem Home-Office üblicherweise mit dem Auto oder dem Zug zur Arbeit gefahren ist, muss bei seiner Steuererklärung 2020 unbedingt darauf achten, dass diese Fahrtkosten nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können. "Auch wer auf seiner Steuerkarte eine Pendlerpauschale eingetragen hat, muss die Änderung beim Finanzamt bekannt geben. Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers fallen für den Homeoffice-Zeitraum weg, die Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel bleiben dagegen erhalten", heißt es seitens der Frankfurter Rundschau. 

    Quellen:
    Frankfurter Rundschau
    IG Metall 
    FAZ