Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Beratung über eine Neuausrichtung der Corona-Regeln

Beschlussvorlage: Neue Regeln für Feiern, Großveranstaltungen und Bußgelder

Das heutige Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten wird Aufschluss darüber geben, welche Corona-Regelungen der Beschlussvorlage in Kraft treten werden.

Am 27. August beraten sich Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder über eine Neuausrichtung der Corona-Regeln. Zuletzt geschah dies im Juni 2020. Neben einer Beschlussvorlage, die etliche Punkte beinhaltet, debattiert die Runde auch darüber, ob es gelingen kann, einheitliche Regelungen für alle Bundesländer anzustreben. 

 Private Feiern bis maximal 25 Personen 
Die Beschlussvorlage, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, sieht vor, dass Lockerungen der Beschränkungen vorerst nicht eintreten werden. Dies sei mit der steigenden Corona-Infektionszahl zu erklären. In einigen Punkten werden die bestehenden Maßnahmen sogar verschärft. So sollen an privaten Feiern, die in privat genutzten Räumlichkeiten stattfinden, bis auf Weiteres nur noch maximal 25 Personen teilnehmen dürfen. Für private Feiern, wie Hochzeiten, die außerhalb des Privatbereichs (etwa im Restaurant) stattfinden, sind bis zu 50 Personen zulässig. 

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 Bußgelder für Maskenverweigerer 

Die deutsche Presse Agentur (dpa) meldet zudem, dass bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein allgemeines Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro verhängt wird. Dies geht aus der Beschlussvorlage hervor. Bislang variieren die Bußgelder je nach Bundesland. Müssen Maskenverweigerer in Baden-Württemberg bis zu 100 Euro Strafe zahlen, haben Hamburg, Bremen und Brandenburg bisher keine Bußgelder eingeführt. Alle Details könnt Ihr dem Bußgeldkatalog entnehmen. 

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 Großveranstaltungen bis Ende des Jahres gestrichen 

Den Meldungen der dpa zufolge heißt es, dass das Verbot für "Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste" mindestens bis zum 31. Dezember 2020 aufrecht erhalten bleibt. Das bedeutet, dass große Sportveranstaltungen, wie die Bundesliga, bis zum Ende des Jahres 2020 auf Zuschauer verzichten müssen. Eine Ausnahme-Regelung könnte es geben - allerdings nur in "Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen", "wenn sichergestellt sei, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Entwicklungen kommen", so die Meldungen der Dap und FAZ. 

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 Ende der kostenlosen Corona-Test 

Zum Ende der Sommerferien am 15. September will Angela Merkel die kostenlosen Corona-Test für Urlaubsrückkehrer aus Nicht-Risikogebieten beenden. Die vierzehntägige Quarantäne-Pflicht, die unverzüglich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet angetreten werden muss, bleibt bestehen. 

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