Am 27. August beraten sich Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder über eine Neuausrichtung der Corona-Regeln. Zuletzt geschah dies im Juni 2020. Neben einer Beschlussvorlage, die etliche Punkte beinhaltet, debattiert die Runde auch darüber, ob es gelingen kann, einheitliche Regelungen für alle Bundesländer anzustreben.
Private Feiern bis maximal 25 Personen
Die Beschlussvorlage, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, sieht vor, dass Lockerungen der Beschränkungen vorerst nicht eintreten werden. Dies sei mit der steigenden Corona-Infektionszahl zu erklären. In einigen Punkten werden die bestehenden Maßnahmen sogar verschärft. So sollen an privaten Feiern, die in privat genutzten Räumlichkeiten stattfinden, bis auf Weiteres nur noch maximal 25 Personen teilnehmen dürfen. Für private Feiern, wie Hochzeiten, die außerhalb des Privatbereichs (etwa im Restaurant) stattfinden, sind bis zu 50 Personen zulässig.