Bedingungsloses Grundeinkommen: Ein Wort, das sich auf den ersten Blick gut anhört und ein sorgenfreies Leben verspricht. 1.200 Euro mehr im Monat, ohne etwas dafür tun zu müssen - und zwar für jeden Deutschen. Das Pilotprojekt Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) ist nicht neu, startet nun aber in eine Feldstudie. Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und Wissenschaftlern des Max-Planck-Instituts sowie der Uni Köln untersucht der gemeinnützige Verein "Mein Grundeinkommen e.V." die Auswirkungen eines solchen Grundeinkommens. Die Langzeitstudie soll zeigen, ob Menschen durch die staatliche Hilfe ein glücklicheres, zufriedeneres Leben führen können, ob Existenzängste, Stress und Unzufriedenheit sinken oder ob das BGE keinerlei positiven Auswirkungen auf mentale und gesundheitliche Aspekte hat. Finanziert wird die Langzeitstudie durch Spenden von Menschen wie Dir und mir - der Zivilgesellschaft.
Macht Geld wirklich glücklicher?
Auf der Webseite des Vereins "Mein Grundeinkommen e.V." können sich Interessierte (ab 18 Jahren, mit Hauptwohnsitz in Deutschland) für die Studienteilnahme bewerben. Aktuell sind über 1.3 Millionen Bewerbungen eingegangen - die Zahl steigt sekündlich. Aus diesem Pool an Menschen wird die Studienleitung 120 Teilnehmer auswählen, die ab Frühjahr 2021 ein monatliches Grundeinkommen von 1.200 Euro bekommen - und zwar unabhängig davon, was sie sonst verdienen oder besitzen. Das Geld wird drei Jahre lang ausgezahlt. Gleichzeitig wird eine Kontrollgruppe mit 1.380 Menschen gebildet, die das Geld nicht erhalten, aber genauso untersucht wird wie die Grundeinkommensbezieher. So lässt sich feststellen, welche Änderungen wirklich auf das Grundeinkommen zurückzuführen sind.
Grundeinkommen ist nicht steuerpflichtig, Sozialleistungen könnten wegfallen
Bei den Grundeinkommen handelt es sich um Schenkungen von vielen einzelnen Schenkenden in jeweils geringer Höhe. Eine Schenkungssteuer fällt nicht an, da die geschenkten Beträge pro Schenkendem und TeilnehmerIn jeweils unter der Steuerfreigrenze liegen. Da es sich beim Grundeinkommen um Zahlungen ohne Gegenleistung handelt, ist es weiterhin nicht einkommenssteuerpflichtig. Genau wie bei vielen Konzepten von "echten" Bedingungslosen Grundeinkommen, könnte es passieren, dass durch die Auszahlung der Grundeinkommen andere Sozialleistungen gemindert oder ganz gestrichen werden, da sie von den zuständigen Behörden als Einkommen oder Vermögen gewertet werden. Dies kann folgende Sozialleistungen betreffen: Arbeitslosengeld 1 (ALG I), Arbeitslosengeld 2 (ALG II, umgangssprachlich Hartz IV), BAfög, Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Leistungen gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes. In den meisten Fällen sollte das ausgezahlte Grundeinkommen höher als die wegfallenden Sozialleistungen sein. BewerberInnen sollten dies selbstständig und individuell prüfen.