Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Mehr Geld in der Tasche und mehr Reisemöglichkeiten

Mehrwertsteuersenkung, günstigere Reisen, Schutzschirm für Auszubildendene: Das ändert sich zum 1. Juli 2020

Zum 1. Juli 2020 erwarten uns wieder etliche Neuerungen in der Gesetzeslage - doch dieses Mal beinhalten die beschlossenen Punkte einige Erleichterungen für Konsumenten. So kann jeder ab dem 1. Juli beim Einkaufen sparen.

Egal ob Singles, Familien, Azubi, Rentner: Von dem 57-Punkte umfassenden Konjunkturpaket, das die Bundesregierung erlassen hat, profitiert jeder. Wir zeigen Euch in Kürze die wichtigsten Beschlüsse, die am 1. Juli 2020 in Kraft treten werden. 

 Mehrwertsteuersenkung 
Ihr habt es sicherlich schon gehört und Euch gefreut. Normalerweise erhöht die Politik gerne mal die Preise, in Zeiten von Corona dreht die Bundesregierung den Spieß um und erlässt Konsumenten ab dem 1. Juli drei Prozent der Mehrwertsteuer. Heißt: Statt 19 Prozent zahlen wir alle ab Mittwoch danke des neuen Konjunkturpakets nur noch 16 Prozent auf unsere Einkäufe. Bei höheren Summen kann sich diese Ersparnis in jedem Fall lohnen und im Geldbeutel niederschlagen. Die Mehrwertsteuersenkung gilt befristet für sechs Monate, also bis zum 31. Dezember 2020. Auch die bereits ermäßigte Umsatzsteuer wird gemindert: Von sieben Prozent auf fünf Prozent. Das gilt auch für sogenannte "Dauerschuldverhältnisse" wie Abonnements, Leasingverträge und Streamingdienste. 

 Hier lohnt sich die Mehrwertsteuersenkung für den Verbraucher* 
Verbrauchern kann diese befristete Steuersenkung tatsächlich beim Sparen helfen. Unter bestimmten Voraussetzungen allerdings nur, denn:

  • Die Händler sind bisher nicht gezwungen, die Steuersenkung in Form niedrigerer Preise an die Verbraucher weiterzugeben.
  • Nur bei Verträgen und Rechnungen, auf denen die Mehrwertsteuer auch ausgewiesen wird, können Verbraucher nachvollziehen, ob die Steuersenkung an Sie weitergegeben worden ist.
  • Richtig sparen können Verbraucher meistens dann, wenn auch größere Anschaffungen wie ein Auto, eine Küche, Möbel oder größere Aufträge wie Renovierungsarbeiten etc. anstehen. So kostet beispielsweise ein Fernseher, der im Laden für 999 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer angeboten wird, netto 839,50 Euro. Bei nur 16 Prozent Mehrwertsteuer sollte er nur 973,82 Euro kosten - also gute 25 Euro weniger. Für Alltagseinkäufe sind die Sparpotenziale hingegen viel kleiner. Generell gilt in Deutschland für Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, aber beispielsweise auch Bücher und Zeitschriften ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Der wird ab Juli und bis zum Jahresende auf 5 Prozent gesenkt. Für Alltagseinkäufe wie Brot, Butter, Milch und Käse bewegen sich die Einsparungen damit nur im Cent-Bereich.

    Bei einem Lebensmittel-Wocheneinkauf für eine Familie für 150 Euro im Supermarkt beispielsweise summiert sich die Ersparnis auf 2,67 Euro.

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 Händler sind nicht zu günstigeren Preisen verpflichtet 

Die Händler sind bisher nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer-Ersparnis an ihre Kunden weiterzugeben. Außerdem sind die Händler auch weiterhin weitgehend frei in ihrer Preisgestaltung: Sie dürfen die Preise, wenn sie wollen, auch nur für bestimmte Waren oder Warengruppen herabsetzen, dürfen Rabattaktionen anbieten - auch zeitlich begrenzt - und sie müssen Preissenkungen auch nicht an allen Waren auszeichnen. Wenn sie die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben, können sie den Rabatt auch einfach erst an der Kasse gewähren. Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, gerade bei größeren Anschaffungen vorab die Preise zu vergleichen und gegebenenfalls bei den Händlern konkret nach der Mehrwertsteuersenkung zu fragen.

 Kinderbonus 
Ab dem 1. Juli in Kraft tritt ebenso das Konjunkturpaket, dass Eltern einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro (zu je zwei Raten von 150€) pro Kind verspricht. Ausgezahlt werden die Gelder allerdings erst im September und Oktober. Eltern von Kindern, die im November und Dezember 2020 geboren werden, haben ebenso Anspruch auf die einmalige Sonderauszahlung. 

 Entlastung für Alleinerziehende 
Um die Einkommen von Alleinerziehenden zu stabilisieren, wird der Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.000 Euro mehr als verdoppelt.

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 Schutzschirm für Auszubildende 

Ein Schutzschirm für Auszubildende sorgt dafür, dass Schulabsolventen ihre Ausbildung beginnen und Auszubildende ihre laufende Ausbildung ordentlich beenden können. Dazu zählt eine Ausbildungsprämie für kleine und mittlere Unternehmen.

 Auto-Kauf 
Du brauchst ein neues Auto? Dann ist der 1. Juli perfekt für eine neue Anschaffung. Denn bei einem 25.000 Euro teuren Fahrzeug (19 Prozent Mehrwertsteuer inkludiert) liegt die Gesamtersparnis bei etwa 630 Euro (Endsumme wäre mit inkludierten 16 Prozent Mehrwertsteuer 24.370 Euro). Übrigens lohnt sich jetzt die Investition doppelt - wer einen Neuwagen mit niedriger CO2-Emissionsklasse kauft, erhält ab 2021 Steuervergünstigen bei seiner Autoversicherung.

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 Reisebuchungen 

Die Mehrwertsteuersenkung wirkt sich auch auf Reisen aus. Die Deutsche Bahn senkt die Preise der Bahncard 50 und 25 sowie der Ticket-, Flex, und Spartarife und passt diese damit auf die gesunkene Mehrwertsteuer an. Lediglich für Fahrkarten im Regionalverkehr wird es keine Vergünstigung geben. Um von der vergünstigten Mehrwertsteuer profitieren zu können, müssen Kunden der Deutschen Bahn ihre Reise nach dem 1. Juli 2020 buchen. Entscheidend für die günstigeren Preise ist nicht der Reisetermin, sondern der Buchungstermin und da das Konjunkturpaket erst zum 1. Juli greift, können natürlich auch erst dann günstigere Tarife angeboten werden. Gleiches gilt für Flug-, Bus- oder Pauschalreisen, die ebenfalls von der Senkung betroffen sind.

 Höhere Renten in Ost und West 
Wie jedes Jahr werden die Renten zum 1. Juli angepasst. In diesem Jahr liegt die Steigerungen im Westen bei 3,45 Prozent und im Osten bei 4,20 Prozent. Grund für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung im vergangenen Jahr.

 Kein Corona-Kündigungsschutz mehr für Mieter 
Mieter, die aufgrund von Corona Zahlungsschwierigkeiten hatten, versprach die Bundesregierung einen besonderen Mieter-, bzw. Kündigsschutz. Demnach konnten Vermieter keine Kündigung aussprechen, wenn betroffene Mieter die Mietzahlungen wegen der Corona-Pandemie aussetzten. Dieser Kündigungsschutz läuft zum 30. Juni aus. Wer dann die Miete nicht fristgerecht überweist oder bezahlt, dem drohen im Extremfall rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Alle 57 Punkte des Konjunkturpakets könnt Ihr HIER nochmal nachlesen 
*Quelle: Verbraucherzentrale