"Dieses Angebot gilt nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein" - dem Binge-Watching-Marathon in Zeiten von Corona sei Dank kennt diesen Spruch mittlerweile so gut wie jeder. Er scheint sogar den Slogan "20 Prozent auf alles, außer Tiernahrung" einer großen Baumarktkette in Sachen Bekanntheit überholt zu haben. Doch was steckt hinter dem Hinweis, den Online-Casinos in kaum verständlichen Schnelldurchlauf am Ende ihrer Werbespots einblenden? Diese Spots für die "wunderbare Casino-Welt" von Anbietern wie "Wunderino", "Hyperino" oder "DrückGlück" lief vermehrt in Zeiten der Krise. Denn reale Casinos und Spielhallen mussten aufgrund der Pandemie schließen. Um weiterhin Zocker für sich gewinnen zu können, entschieden sich die Köpfer hinter den Online-Gambling-Seiten dazu, in TV-Werbung und prominente Gesichter zu investieren. So schreit einem seit neuestem Scooter-Frontman H.P. Baxxter von der Glotze aus entgegen, wo man sein Geld verzocken soll.
Was hat es mit Schleswig-Holstein auf sich?
Ein Trick, den sich die Betreiber dieser Webseiten zu nutzen machen, ist es, die TV-Werbung Deutschlandweit auszustrahlen und lediglich mit der Floskel, die sich eingebrannt hat, wie ein Mantra, darauf aufmerksam zu machen, dass ihr Angebot dann doch "nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein" gilt. Grund: Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das bis auf Weiteres Online-Glücksspiel-Genehmigungen erteilt. Zwölf Anbieter besitzen derzeit eine solche Lizenz.