Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Positive und negative Neuerungen

Günstigere Paketpreise, Gesetzesänderungen und mehr Geld: Das ändert sich zum 1. Mai 2020

Nachdem Ende April bereits der Bußgeldkatalog angepasst wurde, folgen ab dem 1. Mai weitere Neuerungen. Neben günstigeren Paketpreisen dürfen sich auch Maler und Berliner über eine Änderung freuen.

Neben den neuen Beschlüssen zur Eindämmung der Pandemie, erlässt die Bundesregierung im Eilverfahren auch weitere Gesetze und Änderungen. Diese treten ab dem 1. Mai 2020 in Kraft und bringen einige positive Überraschungen mit sich. Dazu gehört unter anderem die Neuregelung des Mindestlohns für bestimmte Berufsgruppen sowie Änderungen bei Paketpreisen.

 Mindestlohn wird angehoben 
Bereits Anfang des Jahres war klar: Maler, Lackierer und Steinmetze ab dem 1. Mai 2020 mehr Gehalt bekommen werden. Dies gilt auch für ungelernte Arbeitskräfte. Diese verdienen ab Freitag als Maler und Lackierer statt 10,85 Euro künftig 11,10 Euro pro Stunde, für Gesellen wird der Stundenlohn bundesweit auf 13,50 Euro angehoben. Die Ost-West-Schere in Sachen Gehalt und Mindestlohn soll damit geschlossen werden. Steinmetze dürfen sich ab dem 1. Mai ebenfalls über eine Erhöhung des Mindestlohns freuen - sie erhalten künftig 12,20 Euro pro Stunde. 

 Paketpreise sinken 

Gerade in Zeiten von Corona haben wir unseren Liebsten gerne Briefe oder Pakete mit kleinen Überraschungen geschickt - das hat sich schnell geläppert, denn die Deutsche Post bat ihre Kunden mit einer Porto-Erhöhung seit Januar 2020 gehörig zur Kasse. Allerdings wurde die Preissteigerung jetzt von der Bundesnetzagentur als zu hoch eingestuft. Ein mittelgroßes Päckchen mit einem Gewicht von zwei Kilo kostet ab dem 1. Mai also wieder 4,50 Euro statt 4,79 Euro und für ein zehn Kilo Paket zahlen DHL-Kunden künftig wieder einen Euro weniger, also 9,49. Wann und wie stark das nächste Mal an der Preisschraube gedreht wird, bleibt unklar: "Aber natürlich werden wir irgendwann die Preise auch wieder erhöhen müssen", heißt es seitens der Post.

Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Kurzarbeiter- und Arbeitslosengelder steigen an 
Millionen Arbeitnehmer sind aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit. Für viele ist dieser Zustand existenzbedrohend. Schockierend zudem: In Sachen Kurzarbeitergeld hinkt Deutschland hinter den meisten europäischen Ländern weit hinterher.  Während Kurzarbeitern in Irland über 100 Prozent des Nettolohns zusteht und die Niederländer und Dänen Anspruch auf ein 100-prozentiges Bruttogehalt haben, erhalten Kurzarbeiter in Deutschland lediglich ein Aufstockungsgeld in Höhe von 60 Prozent (bzw. 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben) des Nettolohns. Das soll sich zum 1. Mai 2020 endlich ändern. So wird ab dem 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet - dies galt bislang nur für Nebentätigkeiten, denen bereits vor der Kurzarbeit nachgegangen wurde. Außerdem soll das Kurzarbeitergeld ab dem 1. Mai Schrittweise erhöht werden - und zwar auf bis zu 80 Prozent (bzw. 87 Prozent) des Nettolohns. Allerdings gilt dies nur ab dem vierten Monat der Kurzarbeit (70, bzw. 77 Prozent des Nettolohns). Für die ersten drei Monate der Kurzarbeit gelten weiterhin die bisherigen Kurzarbeitergeld-Sätze. Ab dem siebten Monat soll das Kurzarbeitergeld dann auf bis zu 80 beziehungsweise 87 Prozent des Nettolohns aufgestockt werden. Für die Neuerungen gilt zudem, dass mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit ausfällt. Auf wen das alles zutrifft, darf sich über mehr Geld in der Krise freuen. Die Regierungskoalition verlängert zudem die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I (ALG I) um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch auf ALG I zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

 Einmaliger Feiertag in Berlin 

Neben dem bundesweiten Feiertag am 1. Mai, dürfen sich Berliner über einen weiteren freien Tag freuen. Der "Tag der Befreiung" ist auf den 8. Mai 2020 datiert und findet einmalig und nur in der Hauptstadt statt. Bei dem arbeitsfreien Freitag handelt es sich um den 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Der 8. Mai 2021 ist dann wieder ein regulärer Arbeitstag - der allerdings auf einen Samstag fällt.

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 Neues Verpackungsgesetz 

Umweltschützer und Klimaaktivisten haben Grund zur Freude: Nachdem zum 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten ist, müssen alle verpflichteten Unternehmen zum 15. Mai 2020 erstmals den Nachweis erbringen, welche Mengen an Verpackungen sie im vorangegangenen Kalenderjahr in den Verkehr gebracht haben. Das Gesetz soll zum Umweltschutz beitragen und könnte dazu führen, dass Unternehmen auf unnötigen Verpackungswahnsinn verzichten und auf ökologische Alternativen setzen. Vorreiter und Ideenumsetzer sind ganz klar Unverpackt-Supermärkte. 

 Neuer Bußgeldkatalog 
2019 hat die Bußgeldstelle 4.349.247 Verkehrsordnungswidrigkeiten gezählt: dies brachte Einnahmen von 88.667.965 Euro - also fast 90 Millionen. Am 28. April 2020 trat nun die neue StVO-Novelle in Kraft, die Autofahrer noch mehr zur Kasse bittet, ihnen aber auch schneller die Fahrerlaubnis entzieht. Wer erwischt wird, muss ab kommenden Dienstag also mit drastisch gestiegenen Bußgeldern und Maßnahmen rechnen. 

 Änderung des Waffengesetzes 
Als Reaktion auf die Anschläge von Paris im Jahr 2015, wird das Waffengesetz (§§ 5, 13, 40 und 42 WaffG) in Deutschland ab dem 1. Mai 2020 verschärft und wird ab dem 1. September 2020 vollständig in Kraft treten. Künftig soll es noch schwerer werden, an Waffen und einen Waffenschein zu kommen. Behörden sind ab dem 1. Mai 2020 dazu angehalten, beim Verfassungsschutz eine Abfrage durchführen, bevor sie einen Waffenschein ausstellen dürfen. Alle Halter einer Waffenerlaubnis werden zudem alle fünf Jahre überprüft. Das Anordnen einer Waffenverbotszone im öffentlichen Raum seitens der Behörden soll ebenfalls vereinfacht werden. 

 Individueller Beschluss zum Mindestalter für den Mopedführerschein 
Ab dem 1. Mai dürfen die Länder individuell über das Mindestalter für den Mopedführerschein der Klasse AM entscheiden. Mit Erhalt eines AM-Führerscheins dürfen Jugendliche motorisierte Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer in der Stunde und einem Hubraum von 50ccm führen. In den meisten Bundesländern lag das Mindestalter für den Erwerb eines Mopedführerscheins bei 16 Jahren. Seit 2013 läuft in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bereits das Modellprojekt "Moped mit 15", das es besonders Jugendlichen aus ländlichen Regionen ermöglichen soll, mobil zu sein. Ab dem 1. Mai 2020 können nun auch alle anderen Bundesländer ihr Mindestalter anpassen.

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