Umweltschützer und Klimaaktivisten haben Grund zur Freude: Nachdem zum 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten ist, müssen alle verpflichteten Unternehmen zum 15. Mai 2020 erstmals den Nachweis erbringen, welche Mengen an Verpackungen sie im vorangegangenen Kalenderjahr in den Verkehr gebracht haben. Das Gesetz soll zum Umweltschutz beitragen und könnte dazu führen, dass Unternehmen auf unnötigen Verpackungswahnsinn verzichten und auf ökologische Alternativen setzen. Vorreiter und Ideenumsetzer sind ganz klar Unverpackt-Supermärkte.
Neuer Bußgeldkatalog
2019 hat die Bußgeldstelle 4.349.247 Verkehrsordnungswidrigkeiten gezählt: dies brachte Einnahmen von 88.667.965 Euro - also fast 90 Millionen. Am 28. April 2020 trat nun die neue StVO-Novelle in Kraft, die Autofahrer noch mehr zur Kasse bittet, ihnen aber auch schneller die Fahrerlaubnis entzieht. Wer erwischt wird, muss ab kommenden Dienstag also mit drastisch gestiegenen Bußgeldern und Maßnahmen rechnen.
Änderung des Waffengesetzes
Als Reaktion auf die Anschläge von Paris im Jahr 2015, wird das Waffengesetz (§§ 5, 13, 40 und 42 WaffG) in Deutschland ab dem 1. Mai 2020 verschärft und wird ab dem 1. September 2020 vollständig in Kraft treten. Künftig soll es noch schwerer werden, an Waffen und einen Waffenschein zu kommen. Behörden sind ab dem 1. Mai 2020 dazu angehalten, beim Verfassungsschutz eine Abfrage durchführen, bevor sie einen Waffenschein ausstellen dürfen. Alle Halter einer Waffenerlaubnis werden zudem alle fünf Jahre überprüft. Das Anordnen einer Waffenverbotszone im öffentlichen Raum seitens der Behörden soll ebenfalls vereinfacht werden.
Individueller Beschluss zum Mindestalter für den Mopedführerschein
Ab dem 1. Mai dürfen die Länder individuell über das Mindestalter für den Mopedführerschein der Klasse AM entscheiden. Mit Erhalt eines AM-Führerscheins dürfen Jugendliche motorisierte Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer in der Stunde und einem Hubraum von 50ccm führen. In den meisten Bundesländern lag das Mindestalter für den Erwerb eines Mopedführerscheins bei 16 Jahren. Seit 2013 läuft in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bereits das Modellprojekt "Moped mit 15", das es besonders Jugendlichen aus ländlichen Regionen ermöglichen soll, mobil zu sein. Ab dem 1. Mai 2020 können nun auch alle anderen Bundesländer ihr Mindestalter anpassen.