Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Punkte, Geldstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis

Neuer Bußgeldkatalog tritt in Kraft: So schnell ist jetzt der Führerschein weg

Der neue StVO-Bußgeldkatalog tritt am 28. April in Kraft - und der hat's in sich: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Innerorts ist der Führerschein jetzt schneller weg als bisher.

 Jetzt wird's richtig teuer 

Kurz mal nicht auf den Tacho geschaut und schon leuchtet das rote Licht auf. Gibt es auch nur einen einzigen Autofahrer, der noch nie geblitzt wurde? Wohl kaum! Jährlich füllt sich die Staatskasse mithilfe unaufmerksamer Autofahrer und Raser, die absichtlich oder unabsichtlich Geschwindigkeiten überschreiten. 2019 hat die Bußgeldstelle genau 4.349.247 Verkehrsordnungswidrigkeiten gezählt: dies brachte Einnahmen von 88.667.965 Euro - also fast 90 Millionen. Nun kündigte die Bußgeldstelle an, dass die neue StVO-Novelle ab dem 28. April 2020 in Kraft tritt, die Autofahrer noch mehr zur Kasse bittet, ihnen aber auch schneller die Fahrerlaubnis entzieht. Wer erwischt wird, muss ab kommenden Dienstag also mit drastisch gestiegenen Bußgeldern und Maßnahmen rechnen. 
 
 Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 

  • Ab 21 km/h (bis 25 km/h) zu schnell: Der Führerschein ist für einen Monat weg, es gibt einen Punkt in Flensburg und 80 Euro Bußgeld obendrauf 
  • Ab 31 km/h (bis 40 km/h) zu schnell: zwei Punkte, 160 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot 
  • Über 70 km/h zu schnell: 680 Euro Strafe, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot 
  •  Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 

  • Ab 16 km/h (bis 21km/h) zu schnell: 60 Euro Bußgeld
  • Ab 21 km/h (bis 25 km/h) zu schnell: Ein Punkt in Flensburg und 70 Euro Bußgeld 
  • Ab 26 km/h (bis 30 km/h) zu schnell: ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 80 Euro
  • Über 70km/h zu schnell: 600 Euro Strafe, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot 
  •  Bildung einer Rettungsgasse nach § 11 StVO 

  • Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen ab dem 28. April 200 Euro Bußgeld zahlen. Außerdem erhalten sie zwei Punkte in Flensburg. Werden Einsatzwägen aufgrund der nicht Bildung einer Rettungsgasse behindert, drohen 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
  • Autofahrer, die eine Rettungsgasse befahren (etwa, um Einsatzwägen zu folgen), zahlen mindestens 200 Euro Strafe. Zudem erhalten sie zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot

 Halten und Parken 

  • Knöllchen kosten zukünftig 25 statt 15 Euro
  • In zweiter Reihe zu halten, wird mit 55 Euro bestraft. Wer durch unsachgemäßes Abstellen seines Fahrzeugs andere behindert (etwa Einsatzwägen) wird mit 70 Euro zur Kasse gebeten 
  • Wer in zweiter Reihe parkt und andere behindert zahlt ab dem 28. April 80 Euro. Obendrauf gibt es einen Punkt 
  • Das Parken auf Geh- oder Radweg und in Fußgängerzonen wird mit 55 Euro Bußgeld geahndet 
  • Wer unberechtigt auf Schwerbehindertenparkplätzen parkt, zahlt jetzt 55 statt 35 Euro
  • Wer E-Tankstationen blockiert (gilt für nicht-E-Autos und E-Autos, die nicht geladen werden) zahlt ebenfalls 55 Euro
  •  Lärmgeblästigung durch getunte Wägen  

  • Wer unnötig Lärm verursacht (etwa durch eingebaute Soundverstärker) wird mit 100 Euro anstatt bisher 20 Euro bestraft
  • Vermeidbare Abgasbelästigung durch unnützes Hin- und Herfahren (Posing) wird ebenfalls mit 100 Euro geahndet 
  • Lkws innerorts 

  • Aufgrund der Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer gilt für rechts abbiegende Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen ab dem 28. April innerorts Schrittgeschwindigkeit (max. 11 km/h). Verstöße kosten 70 Euro und bringen einen Punkt in Flensburg ein 
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 Fahrradfahrer und E-Scooter 

  • Fahrradfahrer dürfen auf der Straße nebeneinander fahren, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden - falls letzteres der Fall ist, kann ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro verhängt werden
  • Der Mindestüberholabstand von Fußgängern, Rad- und Rollerfahrern oder E-Kleinstautos wird auf 1,5 Meter innerorts und zwei Meter außerorts festgeschrieben. Bisher galt laut StVO lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" 
  • Nutzt ein Radfahrer den beschilderten Radweg nicht, kann dies 20 Euro kosten
  • Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg oder der Fußgängerzone (ohne Behinderung, Gefährdung oder Unfall): 15 Euro 
  • Mit dem Fahrrad oder E-Scooter unerlaubt auf dem Bürgersteig oder falschherum auf dem Radweg fahren kostet ab dem 28. April 55 Euro. Mit Behinderung, 70 Euro, mit Gefährdung 80 Euro und mit Unfallfolge 100 Euro. 
  • Auch Freihändiges fahren wird geahndet: Dies kann fünf Euro kosten 
  •  Fahren unter Alkoholeinfluss 

  • Wer die Promillegrenze von 0,5‰ überschreitet, wird beim ersten Verstoß mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft 
  • Ab dem zweiten Verstoß steigt das Bußgeld auf 1.000 Euro, das Fahrverbot auf drei Monate. Der dritte Verstoß gegen die 0,5‰-Grenze wird mit 1.500 Euro, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, belegt 
  • Besteht bereits ab 0,3 Promille bis 1,1 Promille eine Gefährdung des Verkehrs wird der Führerschein entzogen sowie drei Punkte verhängt - es drohen zudem Geld- oder Freiheitsstrafen 
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 Ampel bei Rot überfahren 

  • Wer schnell noch über eine Ampel, die bereits auf Rot geschaltet hat, fährt und erwischt wird, zahlt 90 Euro Strafe und erhält einen Punkt
  • Ist die Ampel nachweislich bereits seit mehr als einer Sekunde auf Rot, so kostet dies 200 Euro, zwei Punkte und den Führerscheinentzug von mindestens einem Monat 
  •  Handy am Steuer 

  • Wer sein Smartphone am Steuer nutzt, erhält ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg 
  • Rad- und E-Scooter-Fahrer, die das Handy ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt nutzen, werden mit 55 Euro zur Kasse gebeten 
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 Sind Radarwarner erlaubt? 

Die Nutzung von Radarwarnern und Blitzer-Apps ist in Deutschland untersagt, sofern diese während der Fahrt genutzt werden. Was passiert, wenn ich dabei erwischt werden, wie ich eine Blitzer-App nutze?

  • Gemäß Bußgeldkatalog droht für die Nutzung eines Radarwarners ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg
  • Alle neuen Bußgeld-Beschlüsse in ausführlicher Auflistung könnt Ihr HIER nachlesen.