Kurz mal nicht auf den Tacho geschaut und schon leuchtet das rote Licht auf. Gibt es auch nur einen einzigen Autofahrer, der noch nie geblitzt wurde? Wohl kaum! Jährlich füllt sich die Staatskasse mithilfe unaufmerksamer Autofahrer und Raser, die absichtlich oder unabsichtlich Geschwindigkeiten überschreiten. 2019 hat die Bußgeldstelle genau 4.349.247 Verkehrsordnungswidrigkeiten gezählt: dies brachte Einnahmen von 88.667.965 Euro - also fast 90 Millionen. Nun kündigte die Bußgeldstelle an, dass die neue StVO-Novelle ab dem 28. April 2020 in Kraft tritt, die Autofahrer noch mehr zur Kasse bittet, ihnen aber auch schneller die Fahrerlaubnis entzieht. Wer erwischt wird, muss ab kommenden Dienstag also mit drastisch gestiegenen Bußgeldern und Maßnahmen rechnen.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
- Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen ab dem 28. April 200 Euro Bußgeld zahlen. Außerdem erhalten sie zwei Punkte in Flensburg. Werden Einsatzwägen aufgrund der nicht Bildung einer Rettungsgasse behindert, drohen 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
- Autofahrer, die eine Rettungsgasse befahren (etwa, um Einsatzwägen zu folgen), zahlen mindestens 200 Euro Strafe. Zudem erhalten sie zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot